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Private Weiterbildungsinstitute

Zuletzt aktualisiert : 15.06.2015

Definition

Die privaten Weiterbildungsinstitute unterliegen den Vorschriften des Niederlassungsrechts und müssen im Besitz einer ministeriellen Genehmigung sein, um im Bereich der Weiterbildung tätig zu sein. Diese Genehmigung ist personenbezogen.
Sie wird sowohl bei Kapitalgesellschaften (juristische Personen) als auch bei Personengesellschaften (natürliche Personen) auf den Namen einer Person ausgestellt.

Quelle: INFPC – Observatorium der Weiterbildung (Umfrage 2014 – Das Weiterbildungsangebot in Zahlen)