Zugang zu einem Studiengang des Höheren Fachdiploms (BTS) mittels Validierung des nichtformalen und informellen Lernens
Die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (VAE) ermöglicht, Erfahrungen anerkennen zu lassen, um Zugang zum Höheren Fachdiplom (BTS) zu erhalten oder in den Genuss einer teilweisen Freistellung von bestimmten Kursen eines Studiengangs zu gelangen.
Die VAE richtet sich an alle Erwerbsfähigen, unabhängig von Alter, Bildungsstand oder beruflicher Situation.
Unerlässliche Voraussetzung hierfür ist eine mindestens 3 Jahren Vollzeit entsprechende unterbrochene oder ununterbrochene Ausübung einer arbeitnehmerischen oder selbstständigen oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit direktem Bezug zur gewünschten Zertifizierung im betreffenden Bereich.
Die VAE kann vorgenommen werden, um einen Teil der für den Erhalt des BTS erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen nachzuweisen. Sie ermöglicht dem Bewerber, sich teilweise von einzelnen Kursen oder Modulen des jeweiligen Studiengangs befreien zu lassen. Der Bewerber muss jedoch Kurse im Wert von mindestens 30 ECTS im betreffenden Studiengang belegen.
Möchten Sie mehr darüber erfahren? Das INFPC bietet kostenlose Informationsveranstaltungen betreffend die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (VAE) an Mehr Informationen auf www.infpc.lu
Möchten Sie mehr darüber erfahren?
Das INFPC bietet kostenlose Informationsveranstaltungen betreffend die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (VAE) an
Mehr Informationen auf www.infpc.lu
Um das seiner Erfahrung entsprechende Diplom zu ermitteln, wird der Bewerber aufgefordert, die Liste einzusehen und sich bei den betreffenden weiterführenden Schulen zu erkundigen. Es können noch nicht alle BTS über die VAE erworben werden, da mindestens ein Jahrgang von Studierenden einen vollständigen Zyklus abgeschlossen haben muss, damit das Verfahren angewandt werden kann.
Der Antrag auf Validierung des nichtformalen und informellen Lernens ist an die Schulleitung der betreffenden weiterführenden Schule zu schicken. Dem Antrag ist eine Akte beizufügen, in der die Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten erläutert werden müssen, die der Bewerber durch seine Erfahrung erworben hat und die Teil des Lehrplans des angestrebten BTS sind. Die Akte muss Nachweise enthalten. Es genügt nicht, erworbene Kompetenzen zu beschreiben, sie müssen auch überprüfbar sein.
Auf Vorschlag des Schulleiters ernennt der Minister eine VAE-Kommission für jedes betroffene BTS-Studienprogramm.
Diese Kommission prüft den Antrag und die Akte. Sie kann auch ein Gespräch mit dem Bewerber führen, eine Prüfung durchführen oder eine Begutachtung in einer realen oder gestellten beruflichen Situation vorsehen.
Die Kommission entscheidet über die Validierung der erworbenen Kompetenzen und deren Umfang. Von der VAE-Kommission gewährte Befreiungen von Kursen oder Modulen werden vom Prüfungsausschuss bestätigt.