Beihilfe für berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden

Zuletzt aktualisiert : 21.10.2025

Vorgehensweise

Die berufliche Weiterbildung bietet eine Möglichkeit, die fachlichen Kompetenzen im Zusammenhang mit einem bestimmten Beruf zu erwerben oder zu vertiefen, sei es im bisher ausgeübten Beruf oder in einer völlig neuen Branche.

Bei der Arbeitsagentur (ADEM) gemeldete Arbeitsuchende (unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld beziehen oder nicht), die eine Weiterbildung absolvieren möchten, haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf eine Beihilfe in Form einer anteiligen Erstattung der Weiterbildungskosten.

Hinweis: In einigen Fällen darf der Arbeitsuchende kein Arbeitslosengeld beziehen.

Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor Beginn der Weiterbildung beim zuständigen Berater gestellt werden.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Arbeitsuchende einen persönlichen Zugangscode, der 2 Monate gültig ist. Der Beihilfeantrag muss vor Ablauf des Codes gestellt werden.

Der Arbeitsuchende muss sämtliche Kosten der Weiterbildung verauslagen.

Vorgehensweise und Details

Arbeitsuchende stellen ihren Antrag auf Beihilfe für berufliche Weiterbildung online auf MyGuichet.lu (Vorgang ohne Authentifizierung).

Bei der Online-Antragstellung müssen sie den von der ADEM erhaltenen Zugangscode, ihre nationale Identifikationsnummer, den Namen und die Anschrift des Weiterbildungsanbieters und ausführliche Informationen über die Weiterbildung, die sie absolvieren möchten, angeben.

Sie müssen die dem Online-Antrag beizufügenden Pflichtdokumente in elektronischer Form (PDF-Dokument oder Bilddatei) bereithalten: Begründungsschreiben, ausführlicher Weiterbildungsplan, Kosten, Dauer, Daten usw.

Antwort der Verwaltung

Nach der Online-Antragstellung über MyGuichet.lu wird der Arbeitsuchende per Post darüber informiert, ob sein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.

Wird dem Antrag stattgegeben, muss er sich selbst für die gewünschte Weiterbildung anmelden.

Anteilige Erstattung der Weiterbildungskosten

Nach der Weiterbildung und falls dem Antrag stattgegeben wurde, kann der Arbeitsuchende bei der ADEM einen Antrag auf anteilige Erstattung der Weiterbildungskosten stellen, dies in Höhe von:

  • 75% der Kosten der Weiterbildung, wobei die Erstattung nicht höher als der monatliche soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein kann;
  • den restlichen 25%, die erstattet werden können, wenn der Arbeitsuchende spätestens drei Monate nach dem Ende der Weiterbildung einen unbefristeten oder auf mindestens 18 Monate befristeten Arbeitsvertrag nach allgemeinem Recht als Nachweis für seine gelungene Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt vorlegen kann.

Die Erstattung dauert maximal 12 Monate, es sei denn, das Ministerium für Arbeit beschließt eine Verlängerung.

Der Arbeitsuchende darf die Weiterbildung erst nach der formellen Genehmigung des Ministeriums für Arbeit beginnen. Ohne diese Genehmigung wird keine Erstattung gewährt.

Mehr zu den von der ADEM angebotenen beschäftigungsfördernden Weiterbildungsmaßnahmen

Anlaufstelle

ADEM - Agence pour le développement de l’emploi

adem.public.lu
+352 247 88888

Arbeitssuchende müssen sich an ihren zuständigen Berater wenden.