Die Gesetzgebung in Sachen berufliche Weiterbildung ermöglicht Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und hauptsächlich hier ihre Tätigkeit ausüben, eine Beihilfe für die Finanzierung ihrer Weiterbildungspläne zu erhalten.
Diese staatliche Beihilfe beläuft sich auf 15% (steuerpflichtig) des jährlichen Investitionsaufwands. Sie wird auf 20% der Lohnkosten erhöht, wenn Teilnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von weniger als 10 Jahren nicht im Besitz eines von den öffentlichen Behörden anerkannten Diploms sind bzw. wenn teilnehmende qualifzierte Arbeitnehmer zu Beginn der Umsetzung des Weiterbildungsplans des Unternehmens älter als 45 Jahre sind. Die Investition in die Weiterbildung ist entsprechend der Größe des Unternehmens begrenzt.
Die durchgeführten Weiterbildungen müssen sich auf Arbeitnehmer beziehen, die im Rahmen eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags bei der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet sind
Der Zugang zur finanziellen Beihilfe erfolgt mittels eines Kofinanzierungsantrags. Das INFPC begleitet die Unternehmen, die die Beihilfe des Staates für die Weiterbildung beantragen, und bearbeitet die Kofinanzierungsanträge der Unternehmen, die diese Beihilfe erhalten möchten, für Rechnung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend.
Mehr Informationen zur Kofinanzierung
Der Kofinanzierungsantrag ist die obligatorische Unterlage, die Unternehmen, die die staatliche Beihilfe für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer beantragen möchten, ausfüllen müssen.
Die Datei des Kofinanzierungsantrags enthält das Stammdatenblatt des Unternehmens und ist in vorgegebene Weiterbildungsprojektkategorien, die einzuhalten sind, unterteilt. Die vom Unternehmen organisierten Weiterbildungsprojekte sind diesen Kategorien zuzuordnen. Der zulässig Zeitraum des in den Kofinanzierungsantrag einzubeziehenden Weiterbildungsplans richtet sich nach dem Kalenderjahr, d. h. vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Der Kofinanzierungsantrag muss dem INFPC binnen einer Frist von 5 Monaten nach Abschluss des betreffenden Geschäftsjahres spätestens am 31. Mai zugehen. Er muss in einfacher Ausfertigung per Einschreiben mit Rückschein samt sämtlicher erforderlicher Belege an das INFPC geschickt werden.
Den Kofinanzierungsantrag einsehen und herunterladen
Informationsveranstaltung
Das INFPC veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und den Berufskammern Informationsveranstaltungen mit einer Dauer von einer Stunde zum Thema Kofinanzierung der Weiterbildung im Unternehmen.
Diese Veranstaltungen richten sich an Privatunternehmen, die in Luxemburg niedergelassen sind und hauptsächlich hier ihre Tätigkeit ausüben, und sollen einen Überblick über die finanzielle Beihilferegelung des Staates im Bereich der Weiterbildung von Arbeitnehmern geben.
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Weiterbildung
Das INFPC bietet allen für die Weiterbildung in den Unternehmen verantwortlichen Personen die Schulung "Kofinanzierung der betrieblichen Weiterbildung" an.
Während eines ganzen Tages wird dort auf die theoretischen Grundlagen eingegangen und ein praktischer Fall dargestellt, anhand dessen das Verfahren für den Zugang zur Kofinanzierung deutlich wird.
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Den Unternehmen steht ein Simulator für die Berechnung der Kofinanzierung zur Verfügung, damit sie die Kofinanzierung besser verstehen.
Mit diesem Berechnungstool können die Unternehmen den geschätzten Betrag der Kofinanzierung, auf die sie Anspruch haben berechnen, indem sie den geschätzten Investitionsaufwand eingeben.
Zum Simulator der Kofinanzierung
Den Unternehmen steht ein Video-Tutorial zur Verfügung, das ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie sie ihren Kofinanzierungsantrag ausfüllen sollen, damit sie die Kofinanzierung besser verstehen.
Das Video-Tutorial zur Kofinanzierung ansehen
Mit lifelong-learning.lu wird der Einkauf von Weiterbildungen leichter, da dort der Zugang zu 12 974 Weiterbildungen von 320 Weiterbildungsanbietern, die Mitglied des Portals sind, angeboten wird. Dabei werden alle Tätigkeitsbereiche der luxemburgischen Wirtschaft abgedeckt.
Die angebotenen Ausbildungen können sich auf berufsbezogene Kompetenzen in den Bereichen Finanzen, Bauwesen, Kommunikation, Industrie, Mechanik usw. beziehen oder mehr auf bereichsübergreifende Kompetenzen, die in jedem Unternehmen in Weiterbildungsfeldern wie Sprachen, Betriebswirtschaft, Management, Informatik oder persönliche und berufliche Entwicklung benötigt werden.
Die Weiterbildungen können nach Weiterbildungsfeldern, Veranstaltungsort, Dauer, gewünschtem Niveau, gewünschter Sprache usw. gefiltert werden. Der Inhalt jeder Weiterbildung wird von dem jeweiligen Weiterbildungsanbieter detailliert beschrieben.
Zusätzlich zur Suchmaschine haben die Unternehmen die Möglichkeit, verschiedene Dienste auf der Plattform lifelong-learning.lu zu nutzen, um für ihre Mitarbeiter einen Weiterbildungsplan zu erstellen und zu verwalten.
Die Unternehmen, die die Beihilfe des Staates für die Finanzierung ihres Weiterbildungsplans beantragen, wenden 1,1% ihrer Lohnsumme für die Weiterbildung auf. Im Durchschnitt besuchen die Arbeitnehmer 4,1 Weiterbildungen von 3,2 Stunden, und die finanzielle Beihilfe des Staates beläuft sich auf 122 Euro pro Arbeitnehmer.
In seiner jüngsten Publikation analysiert das Observatorium der Weiterbildung die Weiterbildungstätigkeit der Unternehmen, die die staatliche Beihilfe für die betriebliche Weiterbildung für das Geschäftsjahr 2020 beantragt haben.
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