Schulung über die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften in Bezug auf Tätowier- und Bräunungstechniken
Alle Dienstleister, die Tätowierdienste durch Punktierung der Haut (einschließlich Permanent Make-up, Piercing, Branding, Cutting) anbieten, müssen eine Schulung von mindestens 21 Stunden über die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften absolvieren.
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Dienstleister, die der Öffentlichkeit UV-Bräunungsgeräte zur Verfügung stellen, müssen eine Schulung von mindestens 8 Stunden zum Thema Hygienebedingungen und Schutz vor ultravioletter Strahlung absolvieren.
Diese Schulungen sind bei einer der folgenden Einrichtungen zu absolvieren: einem Schulungsanbieter, der eine Genehmigung besitzt, um Schulungen in Luxemburg anzubieten, oder sofern es sich um eine in einem EU-Mitgliedstaat absolvierte Schulung handelt, einer von den zuständigen Behörden des jeweiligen Staates anerkannten Einrichtung.
Es sei angemerkt, dass jeder Anbieter von Dienstleistungen, die Bräunungs- oder Tätowiertechniken beinhalten, die Eröffnung, Schließung oder Änderung seines Studios bzw. seiner Einrichtung bei der Gesundheitsbehörde melden muss. Die praktischen Modalitäten für die Meldung einer Tätigkeit sind unter guichet.lu abrufbar.