Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

Zuletzt aktualisiert : 10.10.2025

Allgemeines

Im Rahmen des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option müssen die Betroffenen die Bescheinigung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" vorlegen und den "Sproochentest Lëtzebuergesch" bestehen.

Einbürgerung, Option: Zu erfüllende Bedingungen

1. Jeder nicht luxemburgische Volljährige, der die nachstehenden Bedingungen erfüllt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

  • seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben. Das letzte Jahr des Wohnsitzes unmittelbar vor dem Antrag auf Einbürgerung muss ununterbrochen sein;
  • Luxemburgischkenntnisse besitzen, die durch die Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen nachgewiesen werden;
  • am Kurs "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" teilgenommen oder die Prüfung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" bestanden haben

2. Jeder Nicht-Luxemburger, der die vom Gesetz vom 8. März 2017 vorgesehenen Bedingungen erfüllt, kann die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben.

  • In den unten genannten Fällen ist der Erhalt der Bescheinigung "Zusammenleben" sowie eine Beurteilung der Luxemburgischkenntnisse eine Bedingung für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option:
    • Elternteil eines luxemburgischen Minderjährigen;
    • Eheschließung mit einem bzw. einer Luxemburger(in);
    • Volljähriger, der die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Eingliederungsvertrag erfüllt bzw. die im Rahmen des „Biergerpakt“ (Bürgerpakt) für interkulturelles Zusammenleben veranstalteten Module zur Einführung in das Leben in Luxemburg besucht hat,
    • Volljähriger, der sich vor Erreichen des 18. Lebensjahres in Luxemburg niedergelassen hat;
    • Volljähriger, der die Rechtsstellung eines Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten hat.
  • Für Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben, wird für das Optionsverfahrens nur eine Bescheinigung über 24 Luxemburgischstunden verlangt.

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit unterliegt immer einer Ehrenhaftigkeitsbedingung.

Mehr Informationen auf guichet.lu

Bescheinigung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg"

Das Gesetz vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit sieht vor, dass der Anwärter die Bescheinigung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" vorlegt, welche entweder die Teilnahme an 24 Kursstunden oder die bestandene Prüfung nachweist.

Im Kurs und in der Prüfung werden folgende Themen behandelt:

  1. Grundrechte der Bürger (6 Stunden);
  2. Staatliche und kommunale Institutionen des Großherzogtums Luxemburg (12 Stunden);
  3. Die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration (6 Stunden).

Für die Organisation des Kurses und der Prüfung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" ist die Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes - SFA) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend zuständig. Die Anmeldung zum Kurs bzw. zur Prüfung ist kostenlos.

Es gibt verschiedene Kategorien von Personen, die die Bescheinigung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" benötigen:

  • Kurs - 24 St.
    Personen, die 24 Kursstunden absolvieren möchten OHNE Prüfung
  • Kurs - 18 St.
    Personen, die im Besitz der Bescheinigung der Staatsbürgerkundekurse im Rahmen des Aufnahme- und Eingliederungsvertrags (CAI) sind
  • Prüfung
    Personen, die die Prüfung ablegen möchten, ohne den Kurs besucht zu haben

Sich über das Portal anmelden

Achtung: Das Anmeldeportal kann nur von Luxemburg aus aufgerufen werden.

Die weiteren Modalitäten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sind auf der Website des Ministeriums der Justiz einsehbar.

Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen - "Sproochentest Lëtzebuergesch"

Die Prüfung für die Beurteilung des gesprochenem Luxemburgischen wird vom Nationalen Spracheninstitut (Institut national des langues Luxembourg - INLL) organisiert. Das INLL ist die nationale Zertifizierungsstelle für die reglementierten Diplome und Zeugnisse im Luxemburgischen.

Der "Sproochentest Lëtzebuergesch" besteht aus 2 zu bestehenden Teilprüfungen:

  1. Prüfung im mündlichen Ausdruck / A2

    Das erforderliche Niveau entspricht dem Kompetenzniveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) für den mündlichen Ausdruck und die mündliche Interaktion.

    "Der Prüfungskandidat ist in der Lage, sich vorzustellen, und kann in einfachen Worten über seine Familie, andere Personen, seine Lebensbedingungen, seine Ausbildung oder seinen Beruf sprechen. Er ist in der Lage, Personen, Gegenstände und Aktivitäten auf einfache Weise zu beschreiben und zu vergleichen."

  2. Prüfung im Hörverstehen / B1

    Das erforderliche Niveau entspricht dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) für das Hörverstehen.

    "Der Prüfungskandidat kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Er kann das Wesentliche aus vielen Radio- und Fernsehsendungen verstehen, wenn es um die Nachrichten oder Themen geht, die ihn persönlich oder beruflich interessieren, und der Sprecher langsam und betont spricht."

Die Daten und Orte des "Sproochentest Lëtzebuergesch" sowie die Bedingungen und die Anmeldung für die Prüfungen sind auf der Website des INLL einsehbar. Die Prüfungskandidaten werden mindestens 15 Tage vor dem Datum der ersten Prüfung per Post über die Daten und Uhrzeiten der Prüfungstermine informiert.

Interessenten können den Luxemburgischunterricht am INLL besuchen, oder an Kursen, die von den Gemeinden oder Privatinstituten und -schulen organisiert werden, teilnehmen. Bei Personen, die über keinerlei luxemburgische Sprachkenntnisse verfügen, sind durchschnittlich 400 Kursstunden zur Erreichung der verlangten Kompetenzniveaus zu veranschlagen.

Informieren Sie sich auf dem Portal über die Luxemburgischkurse.

Auf Antrag und gegen Vorlage von Nachweisen erstattet der Staat dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen und bis in Höhe eines ebenfalls in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Betrags die Anmeldegebühren für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen.

Wohnsitz seit mindestens 20 Jahren – Bescheinigung über 24 Luxemburgischstunden

Im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle von seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Volljährigen sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgisch-Einführungskurs (mündlicher Ausdruck und Hörverstehen) von mindestens 24 Stunden vor. In diesem Fall wird die betreffende Person vom "Sproochentest" und vom Kurs bzw. der Prüfung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" freigestellt.

Anlaufstelle

Infoline "Nationalité"

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8h30 - 12h | 13h30 - 17h

Ministère de la Justice
Service de la nationalité luxembourgeoise
Centre Administratif Pierre Werner

13, rue Erasme
L-2934 Luxembourg

mj.gouvernement.lu/fr/service-citoyens/nationalite-luxembourgeoise.html


Luxemburg (Gratisnummer):
8002 1000

Aus dem Ausland:
+352 247 88588

info@mj.public.lu




Zertifikat "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg"

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9h - 12h | 14h - 17h

Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation des adultes

15, rue Léon Hengen
L-1745 Luxembourg

men.public.lu/de/systeme-educatif/formation-adultes.html


+352 247 85100

info@men.lu

Bewertung der luxemburgischen Sprache

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8h - 12h | 13h - 17h
Freitag 8h - 12h | 13h - 16h
Während der Schulferien geschlossen

Institut national des langues Luxembourg

21, boulevard de la Foire
L-1528 Luxembourg

www.inll.lu/de/


+352 26 44 30 1

info@inll.lu

nationalite@insl.lu