Im Rahmen des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option die Bescheinigung "Zusammenleben" erhalten und seine Luxemburgischkenntnisse beurteilen lassen.
Im Rahmen des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option müssen die Betroffenen die Bescheinigung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" vorlegen und den "Sproochentest Lëtzebuergesch" bestehen.
1. Jeder nicht luxemburgische Volljährige, der die nachstehenden Bedingungen erfüllt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.
2. Jeder Nicht-Luxemburger, der die vom Gesetz vom 8. März 2017 vorgesehenen Bedingungen erfüllt, kann die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben.
Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit unterliegt immer einer Ehrenhaftigkeitsbedingung.
Mehr Informationen auf guichet.lu
Das Gesetz vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit sieht vor, dass der Anwärter die Bescheinigung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" vorlegt, welche entweder die Teilnahme an 24 Kursstunden oder die bestandene Prüfung nachweist.
Im Kurs und in der Prüfung werden folgende Themen behandelt:
Für die Organisation des Kurses und der Prüfung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" ist die Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes - SFA) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend zuständig. Die Anmeldung zum Kurs bzw. zur Prüfung ist kostenlos.
Es gibt verschiedene Kategorien von Personen, die die Bescheinigung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" benötigen:
Sich über das Portal anmelden Achtung: Das Anmeldeportal kann nur von Luxemburg aus aufgerufen werden. Die weiteren Modalitäten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sind auf der Website des Ministeriums der Justiz einsehbar.
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Achtung: Das Anmeldeportal kann nur von Luxemburg aus aufgerufen werden.
Die weiteren Modalitäten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sind auf der Website des Ministeriums der Justiz einsehbar.
Die Prüfung für die Beurteilung des gesprochenem Luxemburgischen wird vom Nationalen Spracheninstitut (Institut national des langues Luxembourg - INLL) organisiert. Das INLL ist die nationale Zertifizierungsstelle für die reglementierten Diplome und Zeugnisse im Luxemburgischen.
Der "Sproochentest Lëtzebuergesch" besteht aus 2 zu bestehenden Teilprüfungen:
Das erforderliche Niveau entspricht dem Kompetenzniveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) für den mündlichen Ausdruck und die mündliche Interaktion.
"Der Prüfungskandidat ist in der Lage, sich vorzustellen, und kann in einfachen Worten über seine Familie, andere Personen, seine Lebensbedingungen, seine Ausbildung oder seinen Beruf sprechen. Er ist in der Lage, Personen, Gegenstände und Aktivitäten auf einfache Weise zu beschreiben und zu vergleichen."
Das erforderliche Niveau entspricht dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) für das Hörverstehen.
"Der Prüfungskandidat kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Er kann das Wesentliche aus vielen Radio- und Fernsehsendungen verstehen, wenn es um die Nachrichten oder Themen geht, die ihn persönlich oder beruflich interessieren, und der Sprecher langsam und betont spricht."
Die Daten und Orte des "Sproochentest Lëtzebuergesch" sowie die Bedingungen und die Anmeldung für die Prüfungen sind auf der Website des INLL einsehbar. Die Prüfungskandidaten werden mindestens 15 Tage vor dem Datum der ersten Prüfung per Post über die Daten und Uhrzeiten der Prüfungstermine informiert.
Interessenten können den Luxemburgischunterricht am INLL besuchen, oder an Kursen, die von den Gemeinden oder Privatinstituten und -schulen organisiert werden, teilnehmen. Bei Personen, die über keinerlei luxemburgische Sprachkenntnisse verfügen, sind durchschnittlich 400 Kursstunden zur Erreichung der verlangten Kompetenzniveaus zu veranschlagen.
Informieren Sie sich auf dem Portal über die Luxemburgischkurse.
Auf Antrag und gegen Vorlage von Nachweisen erstattet der Staat dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen und bis in Höhe eines ebenfalls in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Betrags die Anmeldegebühren für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen.
Im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle von seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Volljährigen sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgisch-Einführungskurs (mündlicher Ausdruck und Hörverstehen) von mindestens 24 Stunden vor. In diesem Fall wird die betreffende Person vom "Sproochentest" und vom Kurs bzw. der Prüfung "Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg" freigestellt.