Zuletzt aktualisiert : 03.12.2025

Allgemeines

Die Tätigkeit von Tageseltern (Dageselteren) besteht in der regelmäßigen und vergüteten Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren, die die Grundschule oder Förderschule noch nicht beendet haben, bei Tag und/oder Nacht im Auftrag der Person(en), die das elterliche Sorgerecht wahrnimmt bzw. wahrnehmen. Diese Tätigkeit ist eine Dienstleistung, die von den Tageseltern an ihrem Wohnsitz selbstständig ausgeübt wird.

Gemäß Artikel 3 (1) des Gesetzes vom 15. Dezember 2017 zur Regelung der Tätigkeit von Tageseltern muss "jeder, der haupt- oder nebenberuflich die Tätigkeit als Tageseltern ausüben will, im Besitz einer Genehmigung sein."

Die Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern wird nur Personen erteilt, die eine entsprechende Berufsqualifikation nachweisen können. Wer keine sozialpädagogische Grundausbildung oder Grundausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit nachweisen kann, muss zur Erlangung der Genehmigung an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.

Tageseltern werden

Die Höchstzahl von Kindern, die Tageseltern gleichzeitig aufnehmen können, ist auf 5 Kinder begrenzt, darunter maximal zwei Kinder unter 2 Jahren (einschließlich der eigenen Kinder unter 2 Jahren).

Tageseltern müssen für die Ausübung ihrer Tätigkeit Inhaber einer Genehmigung sein, die vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ausgestellt wird.

Zwecks Erhalt der Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern, müssen die Bewerber folgende Bedingungen erfüllen:

  • Über 18 Jahre alt sein.
  • Zur Betreuung von Kindern körperlich und psychisch in der Lage sein.
  • Regelmäßig, mindestens jedoch 20 Stunden pro Jahr, an beruflichen Weiterbildungs- und Hospitanzveranstaltungen teilnehmen.
  • Einen Entwicklungsplan vorlegen, aus dem das Angebot und das Konzept für die Betreuung von Kindern hervorgehen.
  • Ein ärztliches Attest, das nicht älter als 30 Tage ist und die körperliche und psychische Eignung der Antragsteller zur Ausübung der Tätigkeit als Tageseltern sowie die Eignung ihrer Vertreter zur vorübergehenden Betreuung der den Tageseltern anvertrauten Kinder bestätigt, vorlegen.
  • Ihren persönlichen Versichertenstatus bei der Sozialversicherung und den Abschluss einer vertraglichen Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Ihre Sprachkompetenz auf Niveau B2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" in mindestens einer der drei in Artikel 3 des geänderten Gesetzes vom 24. Februar 1984 über die Sprachenregelung genannten Amtssprachen nachweisen oder Belege vorlegen, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller mindestens sieben Jahre Schulbildung in Luxemburg im Rahmen des luxemburgischen öffentlichen Bildungswesens oder des privaten Bildungswesens nach luxemburgischem Lehrplan absolviert hat.

In Bezug auf die erforderliche Berufsausbildung müssen die Bewerber alle 2 nachstehenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:
    1. Inhaber eines Diploms im psychosozialen, pädagogischen oder sozialpädagogischen Bereich bzw. im Gesundheitswesen sein.
    2. Inhaber einer Bescheinigung über die Ausbildung zum Familienhelfer sein.
    3. Inhaber einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Tageseltern sein.
  • die Vorbereitung zur Ausbildung abgeschlossen haben, deren Ziel in der Vorbereitung auf die Ausübung und Organisation der Tätigkeit als Tageseltern besteht.

Wer keine sozialpädagogische Grundausbildung oder Grundausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit nachweisen kann, muss zur Erlangung der Genehmigung an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.

Vorgehensweise für den Erhalt der Genehmigung: Welche Schritte sind zu befolgen?

  • Bewerber, die Tageseltern werden möchten, müssen sich an die Agentur Dageselteren 1 wenden, um sich für eine Informationsveranstaltung anzumelden. Diese gemeinsame Informationsveranstaltung ermöglicht den Bewerbern, die Inhalte und Tragweite der Tätigkeit als Tageseltern kennenzulernen.
  • Anschließend reichen die Bewerber ihre Bewerbungsunterlagen mit einem Teil der Nachweise beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend ein.
  • Sind die Bewerbungsunterlagen vollständig, werden die Bewerber von der Agentur Dageselteren eingeladen, um an der 6-tägigen (gebührenpflichtigen) zwingenden Vorbereitung auf die Ausbildung teilzunehmen, deren Ziel in der Vorbereitung auf die Ausübung und Organisation der Tätigkeit als Tageseltern besteht.
  • Nach der Informationsveranstaltung und der Vorbereitung auf die Ausbildung reichen die Bewerber die fehlenden Unterlagen sowie ihren Entwicklungsplan (Projet d'Établissement, PE) beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend, Abteilung Kinder und Jugend (Stelle für Bildung und Betreuung) ein.
  • Sind die Bewerbungsunterlagen vollständig und der PE genehmigt, werden die Bewerber vom Ministerium kontaktiert, um einen Besuch am Ort der Tätigkeit zu vereinbaren (der Besuch wird innerhalb eines Zeitraums von maximal 3 Monaten nach Einreichung der Genehmigungsunterlagen organisiert).

Tageseltern, die die Vorbereitung auf die Ausbildung absolviert haben und einen gesetzlich erforderlichen ersten beruflichen Bildungsabschluss besitzen, erhalten eine Genehmigung, die maximal 5 Jahre gültig ist.

Wer den erforderlichen Bildungsabschluss nicht besitzt, muss an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen und erhält eine nicht verlängerbare vorläufige Genehmigung, die 3 Jahre gültig ist.

1 Schulungs-, Informations- und Beratungsdienst für Tageseltern

Weiterbildung für Tageseltern

Tageseltern, die die Vorbereitung auf die Ausbildung abgeschlossen haben und keinen gesetzlich erforderlichen ersten beruflichen Bildungsabschluss besitzen, müssen an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.

Diese Weiterbildung beinhaltet mindestens 100 Kursstunden und mindestens 40 Praktikumsstunden in einer zugelassenen Bildungs- und Betreuungseinrichtung.

Die Weiterbildung für Tageseltern beinhaltet die folgenden Module:

  1. Merkmale und pädagogische Grundsätze des nichtformalen Lernens
  2. Grundkenntnisse betreffend die Entwicklung von Kindern
  3. Kommunikation und Konfliktmanagement
  4. Ernährung von Kindern und Lebensmittelhygiene
  5. Handlungs- und nichtformale Lernfelder, wie sie im nationalen Referenzrahmen festgelegt sind
  6. Berufliche und administrative Aspekte in Bezug auf die Ausübung der Tätigkeit als Tageseltern
  7. Familiäre Bildungsmaßnahmen

Die Weiterbildung für Tageseltern wird vom Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend nach Stellungnahme der Kommission für die Weiterbildung für Tageseltern bescheinigt, sofern:

  • der Kursteilnehmer an mindestens 80% der in jedem Modul für die Weiterbildung für Tageseltern vorgesehenen Kurse aktiv teilgenommen hat;
  • der Kursteilnehmer das vorgesehene 40-stündige Praktikum in einer zugelassenen Bildungs- und Betreuungseinrichtung absolviert hat;
  • der Kursteilnehmer im Rahmen eines Abschlussgesprächs der Kommission für die Weiterbildung für Tageseltern die Lerndokumentation vorgelegt hat, aus der die während der Weiterbildung und der Absolvierung des Praktikums erworbenen verschiedenen Kenntnisse hervorgehen.

Anlaufstelle

Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de l'éducation et de l'accueil

33, Rives de Clausen
L-2926 Luxembourg

men.public.lu/fr/systeme-educatif/enfance.html


+352 247 95100

ap.sea@men.lu
arcus Kanner, Jugend a Famill
Agence Dageselteren

52 B, avenue Gaston Diderich
L-1420 Luxembourg

www.arcus.lu/profile/4/agence-dageselteren


+352 26 20 27 94 1