Zuletzt aktualisiert : 27.06.2025

Allgemeiner Rahmen

Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen arbeiten, das eine Gleitzeitregelung eingerichtet hat, können eine Anpassung ihrer Arbeitszeit beantragen, um die Teilnahme an Weiterbildungen zu vereinfachen.

Dank der Gleitzeitregelung, die eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht, kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeiten und die Dauer seines täglichen Arbeitspensums unter bestimmten Bedingungen nach seinen persönlichen Wünschen anpassen.

Die Gestaltung der Arbeitszeiten muss folgenden Aspekten Rechnung tragen:

  • den betrieblichen Erfordernissen und den berechtigten Interessen der anderen Arbeitnehmer,
  • der gesetzlichen Höchstdauer der Arbeitszeit: Außer bei gesetzlich begründeten Ausnahmen darf die Arbeitszeit 10 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten,
  • den im Rahmen der Gleitzeitregelung des Unternehmens im Vorfeld festzulegenden Vorschriften.

Empfehlungen

Über den gesetzlichen Rahmen hinaus gibt es Empfehlungen für die Partner, die an der Verwaltung der Gleitzeitregelungen beteiligt sind, damit sie den Bedürfnissen der Lernenden bestmöglich gerecht werden können.

So kann die Gleitzeitregelung eines Unternehmens Folgendes vorsehen:

  • der Ausgleich der fehlenden Arbeitsstunden der Lernenden am Ende des Bezugszeitraums erfolgt jeweils über eine spezifische Lösung. Gegebenenfalls kann die Höchstgrenze der Fehlstunden je Bezugszeitraum zugunsten des in der Weiterbildung befindlichen Arbeitnehmers angehoben werden, ebenso kann die Frist, innerhalb der die Fehlstunden abgebaut werden müssen, verlängert werden,
  • die Kernarbeitszeiten der Lernenden können im Einzelfall entsprechend den besonderen Verpflichtungen dieser Personen angepasst werden,
  • die Gesamtspanne (Beginn und Ende der Arbeitszeit) mit festen und flexiblen Zeitspannen kann über die normalen Grenzen hinweg ausgedehnt werden.

Ablehnung durch den Arbeitgeber

Bei Unternehmen kann verlangt werden, dass diejenigen, die:

  • es entweder ablehnen, die flexible Organisation der Arbeitszeit zugunsten eines Lernenden einzuführen,
  • oder es ablehnen, die Gestaltung der Arbeitszeit im beabsichtigten Sinne dieser Maßnahme vorzunehmen,

ihre Ablehnung durch betriebliche Erfordernisse oder das Vorliegen zwingender Gründe der rationellen Unternehmensorganisation nachvollziehbar erläutern.

Zusammen mit dem Betriebsrat kann eine innerbetriebliche Instanz eingerichtet werden, die bei etwaigen Unstimmigkeiten in Bezug auf die Bewertung der im Rahmen der Gleitzeit eingesetzten Mittel entscheidet.

Grenzen der Regelung

Betriebliche Erfordernisse und zwingende Gründe der rationellen Unternehmensorganisation können dem Antrag des Arbeitnehmers oder der Betriebsräte, um einzeln oder gemeinsam in den Genuss einer Gleitzeitregelung zu gelangen, entgegenstehen. Es handelt sich also keineswegs um ein absolutes Recht.

Anlaufstelle

Chambre de commerce:
+352 42 39 39 1

Chambre des métiers:
+352 42 67 67 1

Chambre d'agriculture:
+352 31 38 76 1

Chambre des salariés:
+352 2749 4200