Das INFPC ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.lifelong-learning.lu.
Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Die digitale Barrierefreiheit ist ein Paket von Regeln und bewährten Verfahren betreffend die funktionalen, grafischen, technischen und redaktionellen Aspekte.
Eine barrierefreie Website ermöglicht u.a. folgendes:
Das Nationale Institut zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (INFPC) wendet besondere Sorgfalt bei der Barrierefreiheit seiner Website an. Das Institut hat sich demnach zu einem Ansatz verpflichtet, der das Allgemeine Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) einhält.
Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wird die Barrierefreiheit von allen an der Konzipierung und Entwicklung der Website Beteiligten berücksichtigt.
Diese Personen werden zudem während der gesamten Konzipierungs Konzipierungs- und Entwicklungsphase von externen Fachleuten in Sachen Audit, Schlichtung und Prüfung der Korrekturen begleitet.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.lifelong-learning.lu
Die Website lifelong-learning.lu ist wegen der folgenden Nichtkonformitäten und Abweichungen nur teilweise mit der europäischen Norm E N 301 549EN 301 549 (Dokument auf Englisch) und dem Allgemeinen Leitfaden zur Verbesserung der Barrierefreiheit R G A A Version 4.1RGAA Version 4.1, der diese Norm umsetzt, vereinbar.
Die zwischen Februar und Mai 2023 von der Firma Ideance durchgeführte Prüfung der Konformität mit dem RGAA Version 4.1 führte bezüglich der Stichprobe zu folgenden Ergebnissen:
10-Punkte-Liste der nicht konformen Kriterien:
Der Cookie-Manager "CookieBot" war ausgenommen. Daher unterlag er keiner vollständigen und detaillierten Prüfung.
Es wurde jedoch geprüft, ob seine Anwesenheit die Nutzung und den Zugriff auf den Rest der Website nicht beeinträchtigt.
Viele auf der Website verfügbare PDF-Dateien wurden von anderen Regierungsbehörden erstellt bzw. in Auftrag gegeben. Diese Dokumente entsprechen möglicherweise nicht der Norm EN 301549 Version 2 Punkt 1 Punkt 2 EN 301 549 V2.1.2.
Diese Erklärung wurde am 31.05.2023 erstellt.
Die Tests wurden durch die folgenden 4 Kombinationen von Webbrowser und Screen Reader durchgeführt:
Wenn Sie einen Mangel in Bezug auf die Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@infpc.lu: Beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von einem1 Monat zu antworten.
Damit das Problem nachhaltig und angemessen gelöst werden kann, wird die Online-Korrektur des Mangels bezüglich der Barrierefreiheit bevorzugt.
Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format ihrer Wahl übermittelt:
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular zu informieren, oder den om buhds mannOmbudsman, den Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss U E 2018 1523(UE) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International- Lizenz.