Die Gesetzgebung ermöglicht Ausländern, die sich in einem Verfahren zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit befinden, die Erstattung der Anmeldegebühren für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz und/oder für Luxemburgischkurse zu beantragen.
Der Staat erstattet dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen die Anmeldegebühren:
Alle vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) angebotenen Luxemburgischkurse werden anerkannt. Die Kurse können ebenfalls von Anbietern veranstaltet werden, deren Kursplan von dem für die Bildung zuständigen Minister anerkannt ist.
Der Antrag auf Erstattung ist anhand des dafür vorgesehenen Formulars bei der Dienststelle für die luxemburgische Staatsangehörigkeit des Ministeriums der Justiz einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen: