Beihilfe für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

In den Genuss einer Erstattung der Anmeldegebühren für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz und/oder für Luxemburgischkurse gelangen
Zuletzt aktualisiert : 15.01.2024

Erstattung der Anmeldegebühren

Der Staat erstattet dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen die Anmeldegebühren:

  • für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen, den "Sproochentest Lëtzebuergesch" (Anmeldegebühr 75€),
  • für einen Einführungskurs in die luxemburgische Sprache (mindestens 24 Stunden) in mündlichem Ausdruck und Hörverstehen (bis zu 750€) im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle eines seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Erwachsenen,
  • für andere Luxemburgischkurse (bis zu 750€), die der Anwärter vor der Unterzeichnung des Rechtsakts, der als Einbürgerungsantrag gilt, bzw. der Options- oder Wiedereinbürgerungserklärung besucht hat.

Alle vom Nationalen Spracheninstitut Luxemburg (INLL) angebotenen Luxemburgischkurse werden anerkannt. Die Kurse können ebenfalls von Anbietern veranstaltet werden, deren Kursplan von dem für die Bildung zuständigen Minister anerkannt ist.

Der Antrag auf Erstattung ist anhand des dafür vorgesehenen Formulars bei der Dienststelle für die luxemburgische Staatsangehörigkeit des Ministeriums der Justiz einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:

  • eine vom INLL ausgestellte Quittung oder ein Überweisungs- bzw. Einzahlungsbeleg für die Anmeldegebühr für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz,
  • eine oder mehrere vom INLL und/oder von einem Anbieter, dessen Kursplan von dem für die Bildung zuständigen Minister anerkannt ist, ausgestellte Quittung(en) für die Erstattung der Anmeldegebühren für die Luxemburgischkurse. Die Anzahl der besuchten Kursstunden und der bezahlte Betrag müssen darauf angegeben sein.
Mehr Informationen zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

Anlaufstelle

Ministère de la Justice
Service de l'Indigénat

Centre Administratif Pierre Werner
13, rue Erasme
L-1468 Luxembourg

mj.gouvernement.lu
Infoline "Nationalité"

Lun au Ven 8h30 à 12h et 13h30 à 17h

Du Luxembourg: 8002 1000 (gratuit)
De l'étranger: +352 247 88588
nationalite@mj.public.lu