Die Gesetzgebung ermöglicht Ausländern, die sich in einem Verfahren zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit befinden, die Erstattung der Anmeldegebühren für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz und/oder für Luxemburgischkurse zu beantragen.
Der Staat erstattet dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen die Anmeldegebühren:
Der Antrag auf Erstattung ist anhand des dafür vorgesehenen Formulars bei der Dienststelle für die luxemburgische Staatsangehörigkeit des Ministeriums der Justiz einzureichen.
Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen: