Bestimmte Gesundheitsberufe, die sogenannten reglementierten Gesundheitsberufe, bedürfen einer Genehmigung, bevor sie in Luxemburg ausgeübt werden können.
Bestimmte Gesundheitsberufe, die sogenannten reglementierten Gesundheitsberufe, bedürfen einer Genehmigung, bevor sie in Luxemburg ausgeübt werden können. Diese Genehmigung wird vom Ministerium für Gesundheit ausgestellt.
Zwecks Erhalt dieser Genehmigung muss der Bewerber berufliche Voraussetzungen sowie Voraussetzungen hinsichtlich der physischen und psychischen Gesundheit erfüllen, die für die Berufsausübung notwendig sind.
Die reglementierten Gesundheitsberufe sind in Artikel 1 des geänderten Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und die Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe aufgeführt.
Artikel 16 des geänderten Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufes sieht Folgendes vor: "Mit einer Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis 3 Monate und/oder einer Geldstrafe von 251 bis 5.000 Euros bestraft wird: a) wer einen dieser Berufe ohne Zulassung ausübt; b) wer eine Leistung erbringt, die in den Zuständigkeitsbereich dieser Berufe fällt, ohne dazu berechtigt zu sein; c) wer einen Titel, der einen dieser Berufe bezeichnet, oder einen anderen irreführenden Titel führt, ohne dazu berechtigt zu sein; …".
Artikel 16 des geänderten Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufes sieht Folgendes vor: "Mit einer Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis 3 Monate und/oder einer Geldstrafe von 251 bis 5.000 Euros bestraft wird: