Im Rahmen einiger Anträge auf den Erhalt der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs vor, dessen Lehrplan zugelassen ist.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit können Weiterbildungsanbieter die Zulassung von Luxemburgischkursprogrammen beantragen.
Im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle eines seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Erwachsenen sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs vor, dessen Kursprogramm von dem für die Bildung zuständigen Minister zugelassen ist.