Im Rahmen einiger Anträge auf den Erhalt der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs vor, dessen Lehrplan zugelassen ist.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit können Weiterbildungsanbieter die Zulassung von Luxemburgischkursprogrammen beantragen.
Im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle eines seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Erwachsenen sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs vor, dessen Kursprogramm von dem für die Bildung zuständigen Minister zugelassen ist.
Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung der ministeriellen Genehmigung eines Einführungskurses in die luxemburgische Sprache sind auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend einzusehen.
Die Zulassung von Luxemburgischkursprogrammen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit ist strikt auf die zugelassenen Luxemburgischkurse beschränktn und darf von den Anbietern nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Die Zulassung für Programme muss alle 2 Jahre verlängert werden. Während dieser Zeit verpflichtet sich der Anbieter, jedwede Änderung der im Rahmen des Zulassungsantrags bereitgestellten Daten (gesetzlicher Vertreter, Sitz, Weiterbildungsprogramm usw.) der Abteilung für Erwachsenenbildung anzuzeigen.
Die Kurse müssen mit dem folgenden offiziellen Vermerk versehen sein: "Kurs zur Einführung in die luxemburgische Sprache mit Schwerpunkt auf mündlichem Ausdruck und Hörverständnis gemäß Artikel 28 des geänderten Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit"