Luxemburgische Staatsangehörigkeit - Antrag auf Zulassung von Lehrplänen für Luxemburgischkurse

Zuletzt aktualisiert : 20.04.2026

Allgemeines

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit können Weiterbildungsanbieter die Zulassung von Luxemburgischkursprogrammen beantragen.

Im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle eines seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Erwachsenen sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs vor, dessen Kursprogramm von dem für die Bildung zuständigen Minister zugelassen ist.

Zulassungsvoraussetzungen und Vorgehensweise

Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung der ministeriellen Genehmigung eines Einführungskurses in die luxemburgische Sprache sind auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend einzusehen.

Anlaufstelle

Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation des adultes

Bâtiment Terres Rouges
14, porte de France
L-4360 Esch-sur-Alzette

men.public.lu/fr/systeme-educatif/formation-adultes/integration-nationalite/cours-examen.html