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Erwachsenenbildung

Zuletzt aktualisiert : 04.07.2017

Definition

Jede Person im Alter von über 18 Jahren, die einen Beruf erlernen oder sich beruflich neu orientieren möchte, kann an einer Erwachsenenbildung teilnehmen. Diese kann sowohl von Erwachsenen, die an einen Arbeitsvertrag gebunden sind, als auch von Arbeitsuchenden, die bei der Agentur für Arbeit (Agence pour le développement de l'emploi - Adem) gemeldet sind, in Anspruch genommen werden.


Folgende Diplome können im Rahmen der Erwachsenenbildung erworben werden:

  • das Berufsbefähigungszeugnis (Certificat de capacité professionnel - CCP);
  • der berufliche Eignungsnachweis (Diplôme d'aptitude professionnelle - DAP);
  • das Techniker-Diplom (Diplôme de technicien - DT).

Die Erwachsenenbildung kann im Rahmen aller Gewerbe und Berufe absolviert werden, die in der großherzoglichen Verordnung zur Festlegung der Berufe und Gewerbe im Rahmen der Berufsausbildung definiert sind und im dualen System angeboten werden.

Die auszubildenden Erwachsenen werden in Höhe des sozialen Mindestlohns vergütet.

Quelle: Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend - Abteilung für Berufsausbildung