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Zuletzt aktualisiert : 23.02.2016

Definition

Jede Person, die – sei es in einer Bildungs- bzw. Ausbildungseinrichtung oder im Betrieb – eine oder mehrere Aufgaben wahrnimmt, die der (theoretischen oder praktischen) Ausbildungsfunktion zuzurechnen sind.

Anmerkung:

  • die Ausbilder lassen sich in zwei Kategorien untergliedern:

    • hauptamtliche Ausbilder sind erfahrene Fachleute, die eine pädagogische Ausbildung absolviert haben, welche sie zur Vermittlung beruflicher Bildung qualifiziert. Ihre beruflichen Aufgaben können ähnlich gelagert sein wie die Aufgaben von Lehrkräften in beruflichen Bildungseinrichtungen;
    • nebenamtliche Ausbilder sind berufliche Fachkräfte, die – gestützt auf ihre fachliche Kompetenz – im Rahmen ihrer regulären beruflichen Tätigkeit punktuell auch Ausbildungsaufgaben übernehmen, entweder im Betrieb selbst (wo sie als Mentoren und Tutoren neu eingestellte Arbeitskräfte und Lehrlinge einarbeiten und unterweisen, in der betrieblichen Fortbildung als Ausbilder fungieren usw.) oder außerhalb des Betriebs (beispielsweise in einer beruflichen Bildungseinrichtung);
  • zu den Aufgaben eines Ausbilders zählen:

    • die Konzeption von Ausbildungsmaßnahmen;
    • die Organisation und Durchführung dieser Maßnahmen;
    • die Vermittlung der Ausbildung an sich, d.h. die Vermittlung von Kenntnissen, Know-how und Kompetenzen;
    • die Unterstützung der Lernenden beim Kompetenzerwerb durch Beratung, Unterweisung und Feedback über den gesamten Lernprozess hinweg.
Quelle: Cedefop (2014) "Terminologie der europäischen Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung: Eine Auswahl von 130 Schlüsselbegriffen"