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Zuletzt aktualisiert : 08.12.2014

Definition

Der Europass ist ein ein einzigartiges Referenz-Instrument, das:

  • ermöglicht, Qualifikationen und Kompetenzen unabhängig von Ort und Zeitpunkt des Erwerbs zu dokumentieren;
  • bei der Arbeitsuche behilflich ist, da er die Kommunikation zwischen dem Arbeitsuchenden und dem Anbieter einer Beschäftigung vereinfacht;
  • die Mobilität von Auszubildenden und Arbeitnehmern erleichtert;
  • auf europäischer Ebene Transparenz in die Übertragbarkeit und die Anerkennung von Abschlüssen bringt.

Der Europass setzt sich aus fünf Dokumenten zusammen:

  • der Europass-Lebenslauf bietet die Möglichkeit, in einem einheitlichen Format
    Informationen über alle Qualifikationen und Kompetenzen zu präsentieren;
  • im Europass-Mobilitätsnachweis werden Lernzeiten verzeichnet, die von seinem Inhaber in anderen Ländern als dem eigenen zurückgelegt wurden;
  • der Europass-Diplomzusatz liefert Informationen über die von seinem Inhaber erworbenen Hochschulabschlüsse;
  • das Europass-Sprachenportfolio bietet den Inhabern die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse darzustellen;
  • die Europass-Zeugniserläuterung beschreibt die Kompetenzen und Qualifikationen,
    die in einem Berufsabschlusszeugnis vermerkt sind.


Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates