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Gemeinnützige Vereinigung

Zuletzt aktualisiert : 17.01.2025

Definition

Eine Vereinigung ohne Gewinnzweck muss einzeln vom für die Berufsausbildung zuständigen Minister zugelassen werden und ist eine Vereinigung, "die keine industriellen oder kaufmännischen Geschäfte tätigt oder nicht versucht, ihren Mitgliedern einen materiellen Gewinn zu verschaffen."

Quelle: Loi du 7 août 2023 sur les associations sans but lucratif et les fondations (Mémorial A n° 592 du 19 septembre 2023)