VAE zum Erwerb des höheren Fachdiploms

Zuletzt aktualisiert : 10.04.2024

Allgemeines

Die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens oder VAE ermöglicht die Anerkennung der Erfahrung mit dem Ziel des vollständigen oder teilweisen Erwerbs eines höheren Fachdiploms (Brevet de technicien supérieur - BTS).

Die VAE richtet sich an alle Erwerbsfähigen, unabhängig von Alter, Bildungsstand oder beruflicher Situation. Unerlässliche Voraussetzung hierfür ist die mindestens 3-jährige (5.000 Stunden) unterbrochene oder ununterbrochene Ausübung einer entgeltlichen, unentgeltlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit direktem Bezug zum beantragten Nachweis.

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Ermittlung des der Erfahrung entsprechenden Diploms

Um das seiner Erfahrung entsprechende Diplom zu ermitteln, wird der Bewerber aufgefordert, die Liste einzusehen und sich bei den betreffenden weiterführenden Schulen zu erkundigen. Es können noch nicht alle BTS über die VAE erworben werden, da mindestens ein Jahrgang von Studierenden einen vollständigen Zyklus abgeschlossen haben muss, damit das Verfahren angewandt werden kann.

Vorgehensweise

Der Antrag auf Validierung des nichtformalen und informellen Lernens und der Immatrikulationsantrag sind an die Schulleitung der betreffenden weiterführenden Schule zu schicken. Der VAE-Antrag besteht aus einer Akte, in der unter Bezugnahme auf das angestrebte Diplom die Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten erläutert werden müssen, die der Bewerber durch seine Erfahrung erworben hat.

Auf Vorschlag der Schulleitung ernennt der Minister eine Ad-Hoc-Kommission für jedes betroffene Studienprogramm.

Diese Kommission prüft den Antrag und die Akte und führt ein Gespräch mit dem Bewerber. Sie kann eine Begutachtung in einer realen oder gestellten beruflichen Situation vorsehen. Bei ihrer Beschlussfassung beurteilt sie die erworbene Erfahrung im Vergleich zum Studienprogramm des angestrebten Diploms.

Die Kommission kann eine oder mehrere der folgenden Entscheidungen treffen:

  • Befreiung von der Vorlage eines der Diplome gemäß Artikel 10 (1) des Gesetzes vom 19. Juni 2009 (über die Festlegung der Modalitäten der Hochschulstudiengänge, die mit dem höheren Fachdiplom abgeschlossen werden);
  • Anmeldung, sofern ein vollständiges Programm erfüllt wird;
  • Befreiung von der Teilnahme an bestimmten Modulen oder Kursen, aus denen sich die Weiterbildungsmodule zusammensetzen;
  • Befreiung von der Pflicht, sich bestimmten Validierungsmaßnahmen zu unterziehen;
  • Freistellung von allen Modulen, Kursen und Prüfungen zur Erlangung des Diploms.

Anlaufstelle

Ministère de l'Enseignement supérieur et de la Recherche
Service Information études supérieures

18-20, Montée de la Pétrusse
L-2327 Luxembourg

www.mengstudien.public.lu
www.mesr.gouvernement.lu

+352 247 88650

Foire aux questions
etudes@mesr.etat.lu