Luxemburgische Staatsangehörigkeit - Antrag auf Zulassung von Lehrplänen für Luxemburgischkurse

Zuletzt aktualisiert : 09.02.2024

Allgemeines

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit können Weiterbildungsanbieter die Zulassung von Luxemburgischkursprogrammen beantragen.

Im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle eines seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Erwachsenen sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs vor, dessen Kursprogramm von dem für die Bildung zuständigen Minister zugelassen ist.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung von Kursprogrammen:

  • der Kursanbieter (Verein oder Gesellschaft) muss ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sein,
  • die Kurse müssen innerhalb eines institutionellen Gefüges stattfinden,
  • das Niveau des Kurses und etwaige Voraussetzungen werden angezeigt,
  • die Lernziele (Learning Outcomes) werden formuliert,
  • die Dauer in Stunden ist festgesetzt (mindestens 34 Stunden),
  • eine Anwesenheitskontrolle erfolgt anhand von Unterschriftslisten,
  • eine Teilnahmebescheinigung wird unter Zugrundelegung der Anwesenheitskontrollen ausgestellt.

Die Zulassung von Luxemburgischkursprogrammen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit ist strikt auf die zugelassenen Luxemburgischkurse beschränkt und darf von den Anbietern nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Die Zulassung für Programme muss alle 5 Jahre erneuert werden. Während dieser Zeit verpflichtet sich der Anbieter, jedwede Änderung der im Rahmen des Zulassungsantrags bereitgestellten Daten (gesetzlicher Vertreter, Sitz, Weiterbildungsprogramm usw.) der Abteilung für Erwachsenenbildung anzuzeigen.

Der Dienstleister kann auf den Bescheinigungen und Publikationen im Zusammenhang mit den zugelassenen Kursen den Zusatz "Kurs mit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit zugelassenem Programm" vermerken.

Die Kopien der Listen mit den zugelassenen Kursen werden dem für die Staatsangehörigkeit zuständigen Minister übermittelt.

Werden die Voraussetzungen für die Zulassung von Luxemburgischkursprogrammen im Falle eines oder mehrerer Kurse nicht eingehalten, kann die Zulassung für alle vom Anbieter abgehaltenen Luxemburgischkurse entzogen werden.

Vorgehensweise

Im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit sind der Antrag auf ministerielle Zulassung von Luxemburgischkursprogrammen sowie die entsprechenden beizufügenden Nachweise an folgende Adresse zu richten:

Ministère de l’Éducation nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse - Service de la formation des adultes

Dem Antrag beizufügende Nachweise

  • Kopie des Identitätsnachweises der verantwortlichen Person
  • Kopie der Genehmigung zur Berufsausübung
  • Anhang A
  • unterzeichneter Anhang B

Das Antragsformular und der Anhang A sind zudem per E-Mail im Word-Format an Frau Yasmine Streveler (yasmine.streveler@men.lu) zu übermitteln.

Anlaufstelle

Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation des adultes

15, rue Léon Hengen
L-1745 Luxembourg - Kirchberg

www.men.public.lu