Software, deren Nutzung, Untersuchung, Änderung und Vervielfältigung durch andere zum Zwecke der Verbreitung technisch und rechtlich zulässig sind, dies um bestimmte damit einhergehende Freiheiten zu gewährleisten, darunter die Kontrolle des Programms durch den Benutzer und die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung durch mehrere Personen.
Quelle der Definition: INFPC, 2025