Zuletzt aktualisiert : 29.03.2024

Allgemeines

Arten von zulässigen Kosten im Rahmen der Kofinanzierung

Art der Kosten Im Einzelnen
Teilnehmer
  • Lohnkosten der Teilnehmer
  • Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
Externer Weiterbildner
  • Rechnung/Anmeldegebühren
  • Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
Interner Weiterbildner
  • Lohnkosten des internen Weiterbildners
Jährliche Weiterbildungskosten
  • Beiträge an Weiterbildungsanbieter
  • Kosten für den Wirtschaftsprüfer
  • Kosten einer Software zur Schulungsplanung

Teilnehmer

Lohnkosten aufgrund der Teilnahme von Arbeitnehmern an Weiterbildungen

Lohnkosten
Lohnkosten der Teilnehmer Durchschnittlicher Stundenlohn x Dauer der Weiterbildung in Stunden x Anzahl der Teilnehmer
Berechnungsmethode des durchschnittlichen Stundenlohns
Durchschnittlicher Stundenlohn (€/Stunde) Beträge*, die auf der Bescheinigung betreffend die Lohnsumme (Certificat renseignant sur la masse salariale) angegeben sind
Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden *
"Salariés à activité manuelle" und "Salariés"

Die finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten wird um 20 Prozentpunkte erhöht, wenn die Weiterbildung für Arbeitnehmer bestimmt ist, die Anspruch auf eine besondere Kofinanzierung haben.

Die folgenden Bescheinigungen, die bei der luxemburgischen Sozialversicherung über die Internetseite www.ccss.lu erhältlich sind, sind beizufügen:

  • die Bescheinigung betreffend die Zahl der zum 31. Dezember beschäftigten Mitarbeiter (Certificat renseignant sur le nombre de salariés occupés).
  • die Bescheinigung betreffend die Lohnsumme. Die Bescheinigung muss 12 Monate umfassen. Sie steht ab dem 15. Februar für das gesamte vorherige Jahr zur Verfügung.

Für den diesbezüglichen Antrag auf der Internetseite ist die Kennnummer des Unternehmens anzugeben (13 Ziffern - gegebenenfalls ist die Ziffer 99 hinzuzufügen).

Gruppenantrag

Beim Gruppenantrag muss der Stundenlohn in Bezug auf das gesamte Personal aller betroffenen Gesellschaften berechnet werden:

  • Die Lohnsumme der Gruppe entspricht der Summe der Beträge, die auf den Bescheinigungen der verschiedenen Gesellschaften angegeben sind.
  • Die Anzahl der Stunden entspricht der Summe der Stunden, die auf den Bescheinigungen der verschiedenen Gesellschaften angegeben sind.

Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten

Fahrtkosten (eigenes Fahrzeug, Dienstwagen, Kraftstoff, Maut, Taxi, Bus, U-Bahn, Flugzeug...), Unterbringung (Hotel, Frühstück) und Verpflegung (Restaurant, Snacks, Caterer, Getränke) der Teilnehmer und/oder des internen Weiterbildners.

Externer Weiterbildner

Durch Weiterbildungen eines Weiterbildungsinstituts, Produktschulungsanbieters oder der Muttergesellschaft bedingte Kosten (Rechnung, Anmeldegebühren).

Die etwaigen Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten des externen Weiterbildners sind ebenfalls inbegriffen.

Interner Weiterbildner

Lohnkosten für Mitarbeiter des Unternehmens, die gelegentlich als Weiterbildner tätig sind.

Lohnkosten
Lohnkosten der internen Weiterbildner Durchschnittlicher Stundenlohn x Dauer des Weiterbildungstermins in Stunden
Berechnungsmethode des durchschnittlichen Stundenlohns
Durchschnittlicher Stundenlohn (€/Stunde) Beträge*, die auf der Bescheinigung betreffend die Lohnsumme (Certificat renseignant sur la masse salariale) angegeben sind
Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden *
"Salariés à activité manuelle" und "Salariés"

Die folgenden Bescheinigungen, die bei der luxemburgischen Sozialversicherung über die Internetseite www.ccss.lu erhältlich sind, sind beizufügen:

  • die Bescheinigung betreffend die Zahl der zum 31. Dezember beschäftigten Mitarbeiter (Certificat renseignant sur le nombre de salariés occupés).
  • die Bescheinigung betreffend die Lohnsumme. Die Bescheinigung muss 12 Monate umfassen. Sie steht ab dem 15. Februar für das gesamte vorherige Jahr zur Verfügung.

Für den diesbezüglichen Antrag auf der Internetseite ist die Kennnummer des Unternehmens anzugeben (der Unternehmen beim Gruppenantrag, 13 Ziffern - gegebenenfalls ist die Ziffer 99 hinzuzufügen).

Gruppenantrag

Beim Gruppenantrag muss der Stundenlohn in Bezug auf das gesamte Personal aller betroffenen Gesellschaften berechnet werden:

  • Die Lohnsumme der Gruppe entspricht der Summe der Beträge, die auf den Bescheinigungen der verschiedenen Gesellschaften angegeben sind.
  • Die Anzahl der Stunden entspricht der Summe der Stunden, die auf den Bescheinigungen der verschiedenen Gesellschaften angegeben sind.

Jährliche Weiterbildungskosten

Beiträge an Weiterbildungsanbieter

Beiträge an Weiterbildungsanbieter auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Branchenvereinbarung

Die Beiträge für die Berufskammern und die Luxemburger Bankenvereinigung (Association des banques et banquiers Luxembourg - ABBL) sind nicht zulässig.

Kosten für den Wirtschaftsprüfer

Rechnung des mit der Prüfung des Kofinanzierungsantrags beauftragten Wirtschaftsprüfers.

Software zur Schulungsplanung

Die Kosten für den Erwerb oder die Abschreibung einer Software zur Schulungsplanung. Die jährliche Lizenzgebühr ist ebenfalls zulässig.

Beizulegende Dokumente

Der Kofinanzierungsantrag muss grundsätzlich die folgenden Unterlagen umfassen.

Aufbau der Antragsakte

  • Datiertes und unterzeichnetes Formular des Kofinanzierungsantrags
  • Bescheinigung(en) betreffend die Lohnsumme der CCSS für das Jahr N
  • Bescheinigung(en) betreffend die Zahl der zum 31. Dezember beschäftigten Mitarbeiter der CCSS
  • Beizulegende Dokumente zusammengestellt nach Kategorie und Weiterbildungsprojekt oder Bescheinigung, Auftragsschreiben und Rechnung des Wirtschaftsprüfers
  • CD/USB-Stick mit der Excel-Datei

Beizulegende Dokumente für die Kosten

Nur Kosten, die eine tatsächliche Belastung für das Unternehmen darstellen, gelten als zulässige Kosten.

Die Lohnkosten sind anhand von Anwesenheitslisten oder -bescheinigungen nachzuweisen.

Es ist ferner erforderlich, die Arbeitnehmer mit Anspruch auf besondere Kofinanzierung auf den jeweiligen Anwesenheitslisten/-bescheinigungen auszuweisen.

Was die externen Kosten angeht, ist jeder Rechnung und Weiterverrechnung eine Kopie der Überweisung beizulegen (der Stempel und die Unterschrift der Buchhaltung auf der Rechnung gelten nicht mehr als Zahlungsnachweis).