Erklärung zur Barrierefreiheit

Konformitätserklärung
Zuletzt aktualisiert : 31.07.2023

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Die digitale Barrierefreiheit ist ein Paket von Regeln und bewährten Verfahren betreffend die funktionalen, grafischen, technischen und redaktionellen Aspekte.

Eine barrierefreie Website ermöglicht u.a. Folgendes:

  • Personalisierung der Anzeige über das Betriebssystem und/oder den Browser (Vergrößerung oder Verkleinerung der Zeichen, Änderung des Schriftbilds, Änderung der Farben, Anhalten der Animationen usw.)
  • Navigation mithilfe von unterstützenden Technologien wie Sprachsynthese oder Braillezeile
  • Navigation ohne Verwendung der Maus, nur mit der Tastatur, Schalterzugriff oder über einen Touchscreen
  • Ansehen der Videos und Audioinhalte mithilfe von Untertiteln und/oder Transkriptionen

Richtlinien für die Barrierefreiheit

Das INFPC wendet besondere Sorgfalt bei der Barrierefreiheit dieser Website an.

Das Institut hat sich demnach zu einem Ansatz verpflichtet, der das Allgemeine Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) einhält.

Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wird die Barrierefreiheit von allen an der Konzipierung und Entwicklung der Website Beteiligten berücksichtigt.

Diese Personen werden zudem während der gesamten Konzipierungs- und Entwicklungsphase von externen Fachleuten in Sachen Audit, Schlichtung und Prüfung der Korrekturen begleitet.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einrichtung "INFPC" ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Konformität

Die Website lifelong-learning.lu ist wegen der folgenden Nichtkonformitäten nur teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem RGAA Version 4.1, der diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nichtkonformitäten

Liste der nicht konformen Kriterien:

  • Bei der mobilen Navigation ist das Inhaltsverzeichnis nicht anhand der geeigneten Elemente strukturiert. Kriterium 9.2.
  • Die folgenden Links sollten in Form einer Liste strukturiert sein: "Nützliche Links", "Gesetzliche Grundlagen" und "Teilen". Betroffenes Kriterium 9.3.
  • Ohne Hintergrundbild können einige Textelemente verborgen und für Nutzer, die die Anzeige personalisieren, nicht zugänglich sein. Betroffenes Kriterium 10.5.
  • Einige auf Deutsch oder Luxemburgisch verfasste Inhalte der Startseite erzeugen eine horizontale Bildlaufleiste auf Bildschirmen mit einer Breite von 320 Pixel oder weniger. Betroffenes Kriterium 10.11.
  • Der von der Seite "Media Center" erzeugte Quellcode enthält Fehler im Sinne des W3C-Standards, die auf ineinander verschachtelte Tags zurückzuführen sind. Diese Elemente wurden getestet und erzeugen jedoch keine Probleme, durch die die Nutzer blockiert würden. Betroffenes Kriterium 8.3.

Unverhältnismäßige Belastung

  • Die auf der Website verfügbaren PDF-Dateien entsprechen nicht der Norm EN 301 549 V2.1.2. Aufgrund ihrer übermäßigen Größe ist die vollständige Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit derzeit komplex.

Inhalt, der nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fällt

  • Die vom INFPC vor dem 23. September 2020 erstellten und veröffentlichten Videos

Zusätzliche Anmerkungen

Das folgende auf der Website befindliche externe Element wurde im Rahmen dieser ersten Prüfung der Konformität mit dem RGAA nicht analysiert:

  • Cookie-Managementfunktion "CookieBot"

Das INFPC ist sich bewusst, dass dieses externe Element Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit enthalten kann.

Deshalb wird das INFPC die Korrekturmöglichkeiten zeitnah untersuchen. Je nachdem, was diese Untersuchung ergibt, wird dieses Element korrigiert oder ersetzt und anschließend geprüft, um in die Ergebnisses dieser Prüfung einbezogen zu werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. Juni 2022 erstellt.

Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer tatsächlichen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Bewertung durch einen Dritten: Ideance.

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien

  • HTML5
  • SVG
  • ARIA
  • CSS
  • JavaScript

Testumgebung

Die Tests wurden durch folgende Kombinationen von Webbrowser und Screen Reader durchgeführt:

  • Firefox 98.0.2 und NVDA 2021.3.5
  • Firefox 98.0.2 und JAWS 2021
  • Safari und VoiceOver (macOS 12.3.1)
  • Safari und VoiceOver (iOS 15.4.1)

Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit

  • Colour Contrast Analyser
  • Contrast Finder
  • Firefox-Entwicklungstools
  • Web Developer (Firefox-Erweiterung)

Seiten der Website, die auf ihre Konformität geprüft wurden

Feedback und Kontakt

Wenn Sie einen Mangel in Bezug auf die Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@infpc.lu: Beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten.

Damit das Problem nachhaltig und angemessen gelöst werden kann, wird die Online-Korrektur des Mangels bezüglich der Barrierefreiheit bevorzugt.

Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format ihre Wahl übermittelt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail
  • mündlich in einem Gespräch oder am Telefon

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular zu informieren, oder den Ombudsman, den Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.

Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International- Lizenz.

Anlaufstelle

INFPC
Institut national pour le développement
de la formation professionnelle continue

Immeuble Cubus C2
2, rue Peternelchen
L-2370 Howald