Zum Inhalt springen

Die Kofinanzierung der Weiterbildung beantragen

Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und hauptsächlich hier ihre Tätigkeit ausüben, können eine finanzielle Beihilfe des Staates für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer erhalten.

Diese Beihilfe beläuft sich auf 15% (steuerpflichtig) des jährlichen Investitionsaufwands bzw. 35% für die Lohnkosten von Teilnehmern, die bestimmte Kriterien in puncto Alter und Qualifikation erfüllen. Der Investitionsaufwand für die Weiterbildung ist je nach Größe des Unternehmens begrenzt.

Für die Kofinanzierung der Weiterbildung im Unternehmen wird der vom Unternehmen ausgearbeitete Weiterbildungsplan zugrunde gelegt, den dieses mit seinem Kofinanzierungsantrag vorlegt. Das INFPC begleitet die Unternehmen bei der Verwendung der Beihilfemaßnahmen und bearbeitet die Kofinanzierungsanträge im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend.

Zugang zum Kofinanzierungsantrag

Ein Video-Tutorial und ein Simulator für die Berechnung der Kofinanzierung stehen zur Verfügung, um sich einen Überblick über die Kofinanzierungsregelung zu verschaffen und sie zu verstehen.

Mehr Informationen zur Kofinanzierung

Teilnahme an der Schulung zur Kofinanzierung

Den Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache beantragen

Der luxemburgische Staat unterstützt die Bemühungen in Sachen Weiterbildung der Unternehmen durch eine weitere Beihilfeart: den Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache.

Mit diesem Zuschuss soll die Integration der Ausländer im Unternehmen verbessert werden, indem ein Teil der Kosten für Luxemburgischkurse finanziert wird.

Mehr Informationen zum Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache

Es sei angemerkt, dass Privatpersonen auch unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Weiterbildungsbeihilfen haben. Hierbei kann es sich um bezahlten Sonderurlaub, eine Anpassung der Arbeitszeit oder spezielle finanzielle Beihilfen handeln.

Mehr Informationen zu den Weiterbildungsbeihilfen für Privatpersonen

In den Genuss der Beihilfen zur Förderung der Ausbildung gelangen

Afin d’inciter les entreprises à engager des apprentis, des aides sont à leur disposition selon certains critères et conditions. Il s’agit de l’aide à la promotion de l’apprentissage et du complément d’indemnité dans le cadre de l’apprentissage pour adulte.

Ces aides sont accessibles à toute entreprise, établie au Luxembourg, ayant le droit de former des apprentis, et qui ont occupé un apprenti sur la base d'un contrat d'apprentissage ou d’un contrat d'apprentissage pour adulte.

Plus d’informations sur les aides à l’apprentissage