Als Anbieter zugelassen werden
Es gibt mehrere Arten von Weiterbildungsanbietern, die befugt sind, Weiterbildungen in Luxemburg anzubieten. Je nach Rechtsstellung schreibt das Gesetz ihnen spezielle Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit vor.
Private Weiterbildungsinstitute
Die privaten Weiterbildungsinstitute unterliegen den Vorschriften des Niederlassungsrechts und müssen im Besitz einer ministeriellen Genehmigung sein, um im Bereich der Weiterbildung tätig zu sein.
Die Zulassung für die „Tätigkeit als Verwalter eines Weiterbildungsinstituts” ist personengebunden. Sie wird vom Wirtschaftsministerium (Ministère de l'Economie) auf Stellungnahme des MENJE auf einen bestimmten Namen ausgestellt, dies sowohl bei Kapitalgesellschaften (juristische Personen) als auch bei Personengesellschaften (natürliche Personen).
Jedes Institut muss die für die Ausübung dieser Tätigkeit erforderlichen Bedingungen der beruflichen Ehrenhaftigkeit und Qualifikationen erfüllen.
Vorgehensweise
Um eine Niederlassungsgenehmigung als Verwalter eines Weiterbildungsinstituts zu erhalten, muss das Antragsformular ausgefüllt und an folgende Adresse geschickt werden:
Direction générale PME et Entrepreneuriat
Ministère de l’Économie
19-21, boulevard Royal
L-2914 Luxembourg
info.pme@eco.etat.lu
Dem Antragsformular auf Erteilung einer Niederlassungsgenehmigung sind folgende Belege beizufügen:
- eine Gebührenmarke über 24 € oder eine Kopie des Überweisungsbelegs
- eine Kopie der Satzung
der Name des unterschriftsberechtigten Unternehmensleiters (samt seiner Diplome und der Nachweise für seine Berufserfahrung, seines Strafregisterauszugs und einer notariellen Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit, falls er in den vergangenen fünf Jahren nicht in Luxemburg wohnhaft war).
Beratung
House of Entrepreneurship - One-Stop Shop
14, rue Erasme
L-1468 Luxembourg-Kirchberg
Tél. +352 42 39 39 - 330
info@houseofentrepreneurship.lu
www.houseofentrepreneurship.lu
Horaires d'ouverture: du lundi au vendredi de 8h30 à 17h30
Ministeriellen Genehmigung - Specimen
Gemeinnützige Vereinigungen, Stiftungen
Private Vereinigungen (asbl), Stiftungen und natürliche Personen werden auf Antrag einzeln von dem für die Berufsbildung zuständigen Minister zugelassen.
Wird dem Antrag stattgegeben, wird ein Ministerialbeschluss erlassen, der bestätigt, dass diese Anbieter als Veranstalter von Weiterbildungskursen zugelassen sind.
Vorgehensweise
Diese Weiterbildungsanbieter müssen:
- sich schriftlich an den Bildungsminister wenden, um eine spezielle Zulassung im Bereich der Weiterbildung zu beantragen
- diesem Schreiben ihre Satzung beifügen.
Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation professionnelle
29, rue Aldringen
L-1118 Luxembourg
Ausländische Weiterbildungsinstitute
Ausländische Weiterbildungsinstitute benötigen eine Genehmigung als Weiterbildungsanbieter in ihrem Herkunftsland.
Sie unterliegen demnach nicht dem Verfahren zur Beantragung einer Zulassung nach dem luxemburgischen Recht, sondern demjenigen in ihrem Herkunftsland.
Das luxemburgische Verfahren muss jedoch zwingend befolgt werden, wenn sie beschließen, sich in Luxemburg niederzulassen.