Fördermittel für das Erlernen der luxemburgischen Sprache
Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind, können einen Teil der Kosten für Luxemburgischkurse zurückerhalten. Selbstständige haben keinen Anspruch auf diese Fördermittel.
Als zulässige Kosten gelten:
- Kosten für den Weiterbildner
- Kosten für pädagogisches Material
Um die Fördermittel im Zusammenhang mit dem Erlernen der luxemburgischen Sprache in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen auf einen zugelassenen Weiterbildungsanbieter zurückgreifen.
Die Höhe des Zuschusses kann nicht im Voraus genannt werden und errechnet sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Unternehmen, die einen Antrag stellen, und vom Gesamtbetrag der Kosten.
Vorgehensweise
Das Unternehmen muss:
- das Antragsformular herunterladen und ausfüllen, die Nachweise (Kopien der Rechnungen mit Zahlungsnachweis, Bescheinigung, aus der nachweislich hervorgeht, dass das Projekt nicht anderweitig staatlich kofinanziert wird, Anwesenheitslisten mit Unterschriften der Anspruchsberechtigten und des Weiterbildungsinstituts) beifügen
- das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den verlangten Nachweisen vor Ablauf des Kalenderjahres per E-Mail oder Post an das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft schicken.
- Das Unternehmen erhält eine Eingangsbetätigung, in der gegebenenfalls etwaige fehlende Dokumente aufgeführt sind.
- Das Antragsformular enthält:
- die Kontaktdaten des Antragstellers,
- eine Beschreibung des Projekts,
- eine genaue Aufgliederung der Kosten.