Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache

Zuletzt aktualisiert : 13.02.2024

Allgemeines

Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind, können einen Teil der Kosten für Luxemburgischkurse zurückerhalten.

Als zulässige Kosten gelten:

  • Kosten für den Weiterbildner
  • Kosten für pädagogisches Material

Um die Fördermittel im Zusammenhang mit dem Erlernen der luxemburgischen Sprache in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen auf einen zugelassenen Weiterbildungsanbieter zurückgreifen.

Die Höhe des Zuschusses kann nicht im Voraus genannt werden und errechnet sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Unternehmen, die einen Antrag stellen, und vom Gesamtbetrag der Kosten.

Selbstständige können diesen Zuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Vorgehensweise

Das Unternehmen muss:

  • das Antragsformular herunterladen und ausfüllen, die Nachweise (Kopien der Rechnungen samt Zahlungsbeleg, Bescheinigung, aus der nachweislich hervorgeht, dass das Projekt nicht anderweitig staatlich kofinanziert wird, Anwesenheitslisten mit Unterschriften der Anspruchsberechtigten und des Weiterbildungsinstituts) beifügen.
  • das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den verlangten Nachweisen bis spätestens 22. Dezember des laufenden Jahres per E-Mail einsenden oder persönlich beim Ministerium für Arbeit abgeben.
  • Das Unternehmen erhält eine Eingangsbetätigung, in der gegebenenfalls etwaige fehlende Dokumente aufgeführt sind.
  • Das Antragsformular enthält:
    • die Kontaktdaten des Antragstellers,
    • eine Beschreibung des Projekts,
    • eine genaue Aufgliederung der Kosten.

Anlaufstelle

Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Économie sociale et solidaire

26, rue Sainte Zithe
L-2763 Luxembourg

www.mteess.gouvernement.lu