Kofinanzierung der Weiterbildung im Unternehmen

Zuletzt aktualisiert : 19.02.2024

Allgemeines

Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und hauptsächlich hier ihre Tätigkeit ausüben, können eine finanzielle Beihilfe für die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer erhalten.

Die Höhe der staatlichen Beihilfe beläuft sich auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 15% der jährlichen Investition in die Weiterbildung. Die durchgeführten Weiterbildungen müssen sich auf Arbeitnehmer beziehen, die im Rahmen eines (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsvertrags bei der luxemburgischen Sozialversicherung angemeldet sind.

Die Gewährung der Beihilfe erfolgt durch Einreichung eines Kofinanzierungsantrags.

Möchten Sie mehr darüber erfahren?

Das INFPC veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend und den Berufskammern Informationsveranstaltungen zum Thema Kofinanzierung.

An einer Informationsveranstaltung zum Thema Kofinanzierung teilnehmen

Investitionsaufwand für die Weiterbildung

Der jährliche Investitionsaufwand für berufliche Weiterbildung umfasst verschiedene Arten zulässiger Kosten.

  • Lohnkosten der Teilnehmer

    Bei der Berechnung des durchschnittlichen Stundenlohns werden ausschließlich die in der Bescheinigung über die Lohnsumme ausgewiesenen Informationen berücksichtigt (die Einkommensbescheinigung wird nicht mehr berücksichtigt).

  • Lohnkosten der internen Weiterbildner
  • Kosten der externen zugelassenen Weiterbildungsanbieter und der Produktschulungsanbieter
  • Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten

    Für die Autofahrten der Teilnehmer und Weiterbildner wird das Kilometergeld anhand des vom Staat zu erstattenden Betrags gemäß der Verordnung des Regierungsrats vom 19. Juni 2015 zur Festlegung des Kilometergelds für die für Dienstreisen genutzten Fahrzeuge festgelegt.

  • Kosten für den Wirtschaftsprüfer betreffend die Prüfung der Abrechnung

    Die Kosten des Beraters sind nicht zulässig

  • Kosten einer Software zur Schulungsplanung
  • Kosten der Beiträge an Weiterbildungsanbieter auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Branchenvereinbarung
  • Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Weiterbildungen für die Ausübung von reglementierten Berufen. Die vom Unternehmen vorgeschriebenen Weiterbildungen sind förderungsfähig.

Die Kosten für die Erstellung des Kofinanzierungsantrags werden in Höhe von 500 Euro übernommen.

Berechnen Sie den ungefähren Betrag Ihrer Beihilfe mit der Simulation zur Berechnung der Kofinanzierung.

Höhe der Kofinanzierung

Die Höhe der Kofinanzierung richtet sich nach der Investition in die berufliche Weiterbildung, die nach Annahme des Kofinanzierungsantrags durch das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) berücksichtigt wird.

  • 15% des Investitionsaufwands in die Weiterbildung des Geschäftsjahres

    Erhöhung um 20%, was die Lohnkosten der Teilnehmer angeht, die zu Beginn der Umsetzung des Weiterbildungsplans des Unternehmens eines der nachstehenden Kriterien erfüllen:

    • kein von den staatlichen Behörden anerkanntes Diplom und Betriebszugehörigkeit < 10 Jahre,
    • qualifizierte Arbeitnehmer oder > 10 Dienstjahre und älter als 45 Jahre
  • Die Investition in die Weiterbildung ist entsprechend der Größe des Unternehmens begrenzt:
    • 20% der Lohnsumme für Unternehmen mit 1-9 Arbeitnehmern;
    • 3% der Lohnsumme für Unternehmen mit 10-249 Arbeitnehmern;
    • 2% der Lohnsumme für Unternehmen mit mehr als 249 Arbeitnehmern.

Gliederung des Kofinanzierungsantrags

Zur Gliederung des Kofinanzierungsantrags sind die Weiterbildungen in 7 Kategorien oder Weiterbildungsthemen eingeteilt:

  1. Sprachen
  2. Informatik/Bürotik
  3. Management/Personalverwaltung
  4. Finanzen/Buchführung/Recht
  5. Qualität/ISO/Sicherheit
  6. Technik/Berufsbezogen
  7. Anpassung an den Arbeitsplatz (Neueinstellung, Versetzung, Anpassung)

Die Arten der Organisation der jeweiligen Weiterbildung sind unterschiedlich:

  • Weiterbildung bei einem Weiterbildungsanbieter (externe Weiterbildung),
  • Weiterbildung für mindestens 2 Teilnehmer, die von einem Mitarbeiter des Unternehmens durchgeführt wird (strukturierte interne Weiterbildung),
  • Anpassung an den Arbeitsplatz (interne Weiterbildung),

    Die Dauer der Einarbeitungsschulung (On-The-Job Training) ist auf 80 Stunden pro Teilnehmer und pro Geschäftsjahr begrenzt. Nur die Weiterbildungen der nicht qualifizierten Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer, deren Diplom nichts mit der ausgeübten Tätigkeit zu tun hat, sind förderungsfähig.

  • E-Learning.

    Für jede "E-Learning"-Weiterbildung muss eine vom Teilnehmer unterzeichnete und vom Weiterbildungsleiter oder vom Unternehmensleiter gegengezeichnete "Logfile"-Liste mit der Bezeichnung der Weiterbildung, den Zeiten der Nutzung des Programms und den Namen der Teilnehmer als Beleg beizufügen. Kann eine solche Liste aus EDV-technischen Gründen nicht vorgelegt werden, sind diese Informationen auf einem ähnlichen Datenträger bereitzustellen.

Der Kofinanzierungsantrag muss folgende Angaben enthalten:
  • Bezeichnungen der Weiterbildungen,
  • Datum, Dauer und Ort der Weiterbildung + jeweilige Anzahl an Teilnehmern, deren Geschlecht und Qualifikation,
  • Personalien der internen Weiterbildner und der externen zugelassenen Weiterbildungsanbieter oder Produktschulungsanbieter,
  • Organisationsform der Weiterbildung,
  • finanzielle Abrechnung, samt Belegen (jeder Rechnung und Weiterverrechnung ist eine Kopie der Überweisung beizulegen, der Stempel und die Unterschrift der Buchhaltung auf der Rechnung gelten nicht mehr als Zahlungsnachweis) oder von einem Wirtschaftsprüfer beglaubigt,
  • Stellungnahme und Beurteilung des Betriebsrats oder des gemischten Betriebsausschusses bei Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern.

Einreichungsfrist des Kofinanzierungsantrags

Was den Zeitraum für die Zulässigkeit des Weiterbildungsplans angeht, wird sich nur noch auf das Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember) bezogen.

Der Kofinanzierungsantrag muss dem INFPC spätestens 5 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres, d. h. spätestens zum 31. Mai, vorliegen.

Für die Einreichung wird keine Fristverlängerung gewährt.

Versand des Kofinanzierungsantrags

Der Kofinanzierungsantrag muss in einfacher Ausfertigung per Einschreiben mit Rückschein innerhalb der gesetzlichen Frist an das INFPC geschickt werden.

Dem Kofinanzierungsantrag müssen die Bescheinigungen betreffend die Lohnsumme, die Bescheinigungen betreffend die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter und Bescheinigungen über die Bankverbindung beigelegt werden.

Kofinanzierungsanträgen in Papierform ist eine auf CD oder USB-Stick gespeicherte elektronische Version (nur Excel-Datei) beizufügen. Eine E-Mail mit der angehängten Datei wird nicht akzeptiert.

WISSENSWERT
  • Es ist nicht mehr möglich, Kofinanzierungsanträge persönlich einzureichen.
  • Ihr Kofinanzierungsantrag muss per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse geschickt werden:

    INFPC | Immeuble CUBUS C2 | 2, rue Peternelchen | L-2370 Howald

  • Für die Einreichung wird keine Fristverlängerung gewährt.

Bei Fragen zur Ausarbeitung der Kofinanzierungsanträge wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kofinanzierung des INFPC.