CRE - Wiedereingliederungsvertrag

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023

Allgemeines

Die Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi, ADEM) kann einem Arbeitsuchenden und einem privaten Arbeitgeber den Abschluss eines Wiedereingliederungsvertrags (contrat de réinsertion-emploi, CRE) vorschlagen, sofern der Arbeitgeber bei Ablauf des CRE eine echte Beschäftigungsperspektive bieten kann.

Dieser Vertrag, der einen Wechsel zwischen praktischen und theoretischen Weiterbildungsinhalten vorsieht, ermöglicht:

  • den Arbeitgebern, ihre Erfahrung weiterzugeben und älteren Arbeitsuchenden sowie Arbeitnehmern mit einer Behinderung oder verminderter Erwerbsfähigkeit eine echte Beschäftigungsperspektive zu bieten;
  • den Arbeitsuchenden, konkret ihre Fähigkeiten zu zeigen und gleichzeitig neue Kompetenzen zu erwerben.

Voraussetzungen

Um einen CRE abschließen zu können, muss der Arbeitsuchende seit mindestens einem Monat bei der ADEM gemeldet sein.

Der CRE wird zwischen der ADEM, dem Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber für 12 Monate abgeschlossen.

Er kann mit Arbeitsuchenden abgeschlossen werden, die:

  • mindestens 45 Jahre alt sind;
  • oder sich in einer externen Wiedereingliederung befinden;
  • oder als behinderte Arbeitnehmer anerkannt sind.

Arbeitgeber, die einen CRE mit einem Arbeitsuchenden abschließen wollen, müssen sich an den Arbeitgeber-Service der ADEM wenden und ihre freie Stelle melden.

Mehr Informationen zum Wiedereingliederungsvertrag auf adem.lu

Anlaufstelle

ADEM - Agence pour le développement de l'emploi
Service employeurs

www.adem.public.lu