Tätowierstudios und Einrichtungen, die öffentliche Bräunungsgeräte bereitstellen

Zuletzt aktualisiert : 01.03.2024

Allgemeines

Alle Dienstleister, die Tätowierdienste durch Punktierung der Haut (einschließlich Permanent Make-up, Piercing, Branding, Cutting) anbieten, müssen eine Schulung von mindestens 21 Stunden über die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften absolvieren.

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Dienstleister, die der Öffentlichkeit UV-Bräunungsgeräte zur Verfügung stellen, müssen eine Schulung von mindestens 8 Stunden zum Thema Hygienebedingungen und Schutz vor ultravioletter Strahlung absolvieren.

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Diese Schulungen sind bei einer der folgenden Einrichtungen zu absolvieren: einem Schulungsanbieter, der eine Genehmigung besitzt, um Schulungen in Luxemburg anzubieten, oder sofern es sich um eine in einem EU-Mitgliedstaat absolvierte Schulung handelt, einer von den zuständigen Behörden des jeweiligen Staates anerkannten Einrichtung.

Es sei angemerkt, dass jeder Anbieter von Dienstleistungen, die Bräunungs- oder Tätowiertechniken beinhalten, die Eröffnung, Schließung oder Änderung seines Studios bzw. seiner Einrichtung bei der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) melden muss. Die praktischen Modalitäten für die Meldung einer Tätigkeit sind unter guichet.lu abrufbar.

Anlaufstelle

für Tätowierstudios:

Centre de Compétences - Digitaalt Handwierk
Hair Beauty Tattoo Guild

448, Z.A.E. Wolser F
L-3290 Bettembourg

www.cdc-digihw.lu

+352 621 378 730
formations@cdc-hbt.lu
für Dienstleister, die UV-Bräunungsgeräte zur Verfügung stellen:

Ministère de la Santé et de la Sécurité Sociale
Direction de la Santé - Division de la radioprotection

6 B, rue Nicolas-Ernest Barblé
L-1210 Luxembourg

www.sante.lu

secretariat.radioprotection@ms.etat.lu