Persönliche Arbeitszeitorganisation
Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit Gleitzeitregelung arbeiten, können eine auf sie zugeschnittene Arbeitszeitorganisation beantragen und die Vorteile einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung nutzen, damit sie leichter an Weiterbildungen teilnehmen können.
01 Einzelheiten
Die Gleitzeitregelung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die Verteilung und Dauer seines täglichen Arbeitspensums nach seinen persönlichen Wünschen zu gestalten.
Diese Gestaltung muss folgenden Aspekten Rechnung tragen:
02 Beispiel
Sylvie, Angestellte, besucht in ihrer Mittagspause Kurse für Textverarbeitung
Sylvie (55) arbeitet als Sekretärin bei einem Bauunternehmen und muss ihre PowerPoint-Kenntnisse vertiefen. Nur die Mittagspause passt ihr zeitlich. Die Kurse dauern zwei Stunden, die im Unternehmen geltende Gleitzeitregelung sieht jedoch nur eine Mittagspause von einer Stunde vor.
Nach Verhandlungen vereinbart Sylvie mit ihrem Arbeitgeber, dass sie an den Unterrichtstagen früher mit der Arbeit beginnt, ohne die gesetzlichen Grenzen zu überschreiten. So kann sie die persönliche Arbeitszeitorganisation im Rahmen der Gleitzeitregelung für die Teilnahme an der Weiterbildung nutzen.
Paul, Angestellter, besucht eine dreiwöchige Weiterbildung und muss aus diesem Grund seinen Arbeitsplatz früher verlassen.
Paul (42) arbeitet in einem Unternehmen im Norden Luxemburgs, das für seine Arbeitnehmer eine Gleitzeitregelung eingeführt hat. Er meldet sich für eine persönliche Weiterbildung an, die in Luxemburg-Stadt stattfindet.
Die Kurse beginnen um 18 Uhr. Normalerweise muss er aufgrund der Kernarbeitszeit bis 18 Uhr am Arbeitsplatz bleiben. Dank der persönlichen Organisation der Arbeitszeit im Rahmen der Gleitzeitregelung hat er mit seinem Vorgesetzten jedoch vereinbart, dass er seinen Arbeitsplatz früher verlassen darf, um an den Kursen teilnehmen zu können.
03 Vorgehensweise
Es gibt keine allgemein gültige Regelung zur Gleitzeitgestaltung. Es werden nur Empfehlungen an die Partner abgegeben, die an der Verwaltung der Gleitzeitregelungen beteiligt sind.
Die Gleitzeitregelung kann Folgendes vorsehen:
- der Ausgleich der fehlenden Arbeitsstunden am Ende des Bezugszeitraums erfolgt jeweils über eine spezifische Lösung. Gegebenenfalls kann die Höchstgrenze der Fehlstunden je Bezugszeitraum zugunsten des in der Weiterbildung befindlichen Arbeitnehmers angehoben werden, ebenso kann die Frist, innerhalb der die Fehlstunden abgebaut werden müssen, verlängert werden,
- die Kernarbeitszeiten können im Einzelfall entsprechend den besonderen Verpflichtungen der in der Weiterbildung befindlichen Personen angepasst werden,
- die Gesamtspanne (Beginn und Ende der Arbeitszeit) mit festen und flexiblen Zeitspannen kann über die normalen Grenzen hinweg ausgedehnt werden.
Ablehnung durch den Arbeitgeber
Bei Unternehmen kann verlangt werden, dass diejenigen, die:
- es entweder ablehnen, die flexible Organisation der Arbeitszeit zugunsten eines Lernenden einzuführen,
- oder es ablehnen, die Gestaltung der Arbeitszeit im beabsichtigten Sinne dieser Maßnahme vorzunehmen,
ihre Ablehnung durch betriebliche Erfordernisse oder das Vorliegen zwingender Gründe der rationellen Unternehmensorganisation nachvollziehbar erläutern müssen.
Zusammen mit dem Betriebsrat kann eine innerbetriebliche Instanz eingerichtet werden, die bei etwaigen Unstimmigkeiten in Bezug auf die Bewertung der im Rahmen der Gleitzeit eingesetzten Mittel entscheidet.
Grenzen der Regelung
Betriebliche Erfordernisse und zwingende Gründe der rationellen Unternehmensorganisation können dem Antrag des Arbeitnehmers oder der Betriebsräte entgegenstehen. Es handelt sich also keineswegs um ein absolutes Recht. |