Verantwortung im Arbeitsschutz (2026_5803D)

Unternehmensübergreifende Weiterbildung

Dauer

 4,00 Stunde(n)

Sprache(n) der Dienstleistung

DE

Nächster Termin

 18.11.2026
Ort
 Centre de Formation de la Chambre des Métiers

Preis

195,00€

Wer organisiert diese Schulung?

La Chambre des Métiers du Luxembourg est l’acteur de référence pour la formation dans le secteur de l’artisanat. Elle accompagne les jeunes et les adultes dans leur parcours professionnel, de la formation initiale à la formation continue, en passant par le Brevet de Maîtrise.

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Sicherheitsbeauftragte (travailleur désigné)

Ziele

  • Den Nutzen von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die eigene betriebliche Verantwortung verstehen
  • Wie kann man Verantwortung übertragen und welche Rolle hat hierbei der Sicherheitsbeauftragte

Inhalt

  • Vorschriften und Regelwerke im Arbeitsschutz
  • Beteiligte Kreise bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung
  • Haftung der Führungskräfte
  • Übertragung von Unternehmerpflichten
  • Sinn und Zweck der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisungen, Einweisungen, Schulungen
  • Unfall - und Gesundheitsschutz
  • Notfallorganisation und Erste Hilfe
  • Vorstellung des Labels "Sécher & Gesond mat System"

Zertifikat, Diplom

Certificat de participation

Nächster Termin

Datum
Stadt
Sprache und Preis
18.11.2026
Centre de Formation de la Chambre des Métiers
DE 195,00€

Zusätzliche Informationen

Laut Gesetz obliegt dem Arbeitgeber und seinen Führungskräften die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten. Sie haben die erforderlichen Maßnahmen innerhalb einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation eigenverantwortliche festzulegen und deren Umsetzung und Wirksamkeit zu überwachen.

Diese Weiterbildung ist anerkannt als ergänzende Ausbildungsmaßnahme (4 Stunden) zum obligatorischen Lehrgang für Sicherheitsbeauftragte (laut großherzoglicher Verordnung vom 9. Juni 2006).

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