Kurs für Kontrolleure von Gasanlagen - Verordnung vom 27. Februar 2010 (2025_4102L)

Unternehmensübergreifende Weiterbildung

An wen richtet sich die Weiterbildung?

  • Betriebsinhaber und Mitarbeiter von zugelassenen Gasinstallationsunternehmen
  • Die Teilnehmer müssen eine Grundausbildung der Stufe DAP (Diplôme d'aptitude professionnelle, Gesellenbrief) im Heizung-Sanitärfach oder einem anverwandten Tätigkeitsbereich nachweisen können resp. eine höher eingestufte technische Ausbildung haben. Eine Kopie des entsprechenden Diploms ist der Anmeldung beizufügen.
  • Ausländische Diplome müssen im Vorfeld beim Bildungsministerium eingereicht werden

Erreichtes Niveau

Fortgeschritten

Dauer

45,00 Stunde(n)

Sprache(n) der Dienstleistung

DE LU

Ziele

Entsprechend abgeänderter grossherzoglicher Verordnung vom 27. Februar 2010 müssen Gasfeuerungsanlagen alle 4 Jahre von einem Mitarbeiter eines Installationsunternehmens, welcher im Besitz eines Kontrolleurausweises ist, überprüft werden. Dieser Ausweis wird ausgestellt an Personen, welche diesen Kursus besucht haben und die Abschlussprüfung bestanden haben.

Inhalt

  • Gesetzgebung, gasspezifische Begriffe
  • Gasfamilien, Erdgase
  • Prüfung von Gasleitungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Flüssiggas-Anlagen
  • Gasgeräte, Aufstellung der Gasgeräte
  • Abgasführung, Formulare
  • Theoretische Grundlagen über Verbrennungstechnologie
  • Messtechnik-Geräte

Bewertung

Bewertung am Ende der Ausbildung

Zertifikat, Diplom

Zertifikat über den Erfolg

Zusätzliche Informationen

  • ACHTUNG: Handwerksbetriebe, die einen Mitgliedsbeitrag beim Centre de compétences GTB/PAR zahlen, müssen ihre Einschreibungen direkt über das Centre de Compétences tätigen. Die Einschreibegebühren oder ein Teil der Gebühren werden in diesem Fall vom Centre de Compétence übernommen.

Kontakt für diese Weiterbildung

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