CIE - Berufseinführungsvertrag

Zuletzt aktualisiert : 29.01.2024

Allgemeines

Der Berufseinführungsvertrag (CIE) ermöglicht jungen Arbeitsuchenden unter 30 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten bei der Arbeitsagentur (ADEM) gemeldet sind oder auf einen Ausbildungsvertrag warten, erste praktische Erfahrungen zu machen.

Die ADEM kann einem Arbeitsuchenden und einem privaten Arbeitgeber den Abschluss eines CIE vorschlagen, sofern dieser bei Ablauf des CIE eine echte Beschäftigungsperspektive bieten kann.

Dauer und praktische Modalitäten

Der CIE wird für eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Eine Verlängerung um maximal 6 Monate ist möglich, muss aber vor dem Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit beantragt werden. Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Eine Teilzeitbeschäftigung ist im Rahmen dieser Maßnahme nicht möglich.

Der Arbeitsuchende bekommt einen Tutor im Unternehmen, der ihn während der gesamten Dauer des Vertrags unterstützt und betreut.

Innerhalb eines Monats ab Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Tutor und dem Begünstigten des CIE einen Ausbildungsplan erstellen.

Während des Vertrags hat der Arbeitsuchende Anspruch auf 2 Tage Urlaub pro Monat.

Vergütung des Jugendlichen

Junge Arbeitsuchende, die einen CIE abgeschlossen haben, beziehen eine Vergütung, die auf der Grundlage des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer berechnet wird, in Höhe von:

  • 80% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer bei Jugendlichen unter 18 Jahren,
  • 100% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer bei Jugendlichen ohne Abschluss und jungen Inhabern eines Gesellenbriefs oder eines Techniker-Diploms, eines Abschlusszeugnisses des allgemeinen Sekundarunterrichts oder eines Abschlusszeugnisses des klassischen Sekundarunterrichts,
  • 130% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer bei jungen Inhabern eines Höheren Fachdiploms, eines Bachelor- oder eines Masterabschlusses.

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitsuchenden eine optionale Leistungsprämie zahlen.

Höhe und Dauer der Beihilfen

Der Beschäftigungsfonds erstattet dem Arbeitgeber monatlich während der ersten 12 Monate des CIE:

  • 50% der Grundvergütung (65% bei Beschäftigung von Personen des in der Branche und/oder in einem bestimmten Beruf unterproportional vertretenen Geschlechts);
  • den gesamten Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge.

Bei einer Verlängerung des CIE erstattet der Beschäftigungsfonds dem Arbeitgeber für die Dauer der Verlängerung (maximal 6 Monate):

  • 30% der Grundvergütung;
  • den gesamten Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge.

Wird ein junger Arbeitsuchender nach einem CIE eingestellt, erstattet der Beschäftigungsfonds den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge für die ersten 12 Monate des unbefristeten Arbeitsvertrags ab dem Datum der Einstellung.

Mehr Informationen zum CIE

Anlaufstelle

ADEM - Agence pour le développement de l'emploi

www.Adem.public.lu