Beihilfe für berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden
Jeder Arbeitsuchende - ob Arbeitslosengeldempfänger oder nicht -, der eine berufliche Weiterbildung absolvieren will, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Beihilfe für berufliche Weiterbildung, deren Kosten dann von der ADEM übernommen werden.
Vor Beginn der Weiterbildung muss er seinem Berater eine vollständige Akte aushändigen, die zwecks formeller Genehmigung an das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft (Ministère du Travail, de l’Emploi et de l’Économie sociale et solidaire) übermittelt wird.
Der Arbeitsuchende muss die gesamten Kosten der Weiterbildung vorfinanzieren.
Nach der Weiterbildung und im Falle einer Genehmigung kann er einen Antrag auf Erstattung stellen.
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