Anerkennung von Diplomen
Personen, die nach Luxemburg kommen und dort studieren bzw. weiterstudieren, arbeiten oder einem bestimmten Beruf nachgehen wollen, können je nach Bedarf Folgendes beantragen:
- eine Anerkennung des Bildungsstandes (ohne Abschlusszeugnis),
- eine Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Diploms (Abitur/Reifezeugnis),
- eine Anerkennung des Bildungsstands, der Gleichwertigkeit von Diplomen/Zeugnissen oder der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen.
Die Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse - MENJE) ist zuständig für die Anerkennung von Diplomen/Befähigungsnachweisen/Zeugnissen des klassischen, allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts. Für nicht vollständig abgeschlossene Studienzyklen kann eine Bescheinigung des Bildungsstandes ausgestellt werden.
Anträge auf Anerkennung der Gleichwertigkeit unterliegen der Zahlung einer Gebühr in Form einer Beteiligung an den Bearbeitungskosten. Dem Antrag muss zwingend ein entsprechender Zahlungsnachweis beigelegt werden (Erläuterungen).
Anerkennung des Bildungsstandes (Grundschule und weiterführende Schule) ohne Abschlusszeugnis
Im Ausland erworbene Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen des allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können – unter bestimmten Bedingungen – als gleichwertig anerkannt werden.
Die Feststellung und Anerkennung des Bildungsstandes betrifft folgenden Personengruppen:
- schulpflichtige Kinder, die neu in Luxemburg ankommen und ins luxemburgische Schulsystem integriert werden sollen, ihren Schulzyklus im Herkunftsland jedoch nicht abgeschlossen haben und entsprechend kein Abschlusszeugnis vorlegen können;
- Kinder und Erwachsene, die neu in Luxemburg ankommen, in ihrem Herkunftsland keinen Schulzyklus mit einem Abschlusszeugnis abgeschlossen haben und ihren Schulzyklus fortsetzen bzw. beenden möchten;
- Erwachsene, die ihren Bildungsstand in Luxemburg feststellen lassen, eine Arbeit aufnehmen, sich beruflich weiterbilden und/oder an Maßnahmen der Erwachsenenbildung teilnehmen möchten.
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Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Diploms
(Abitur/Reifezeugnis)
Im Ausland erworbene Abschlusszeugnisse des klassischen, allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können – unter bestimmten Bedingungen – als den luxemburgischen Zeugnissen gleichwertig anerkannt werden.
Die so genannte akademische Anerkennung betrifft folgende Personengruppen:
- Inhaber eines Abiturzeugnisses oder eines Reifezeugnisses, die in Luxemburg ein Hochschul- bzw. Universitätsstudium anstreben;
- Inhaber eines Abiturzeugnisses oder eines Reifezeugnisses, die eine Integration in den Arbeitsmarkt anstreben;
- Inhaber anderer Zeugnisse des allgemeinen, technischen oder berufsbildenden Sekundarunterrichts.
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Anerkennung des Bildungsstands, der Gleichwertigkeit von Diplomen/Zeugnissen oder der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen
Im Ausland erworbene Diplome, Befähigungsnachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen des allgemeinen und berufsbildenden Sekundarunterrichts können – unter bestimmten Bedingungen – als gleichwertig anerkannt werden.
Die Abteilung für Diplomanerkennung erstellt den Nachweis für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Bildungsständen, Diplomen und Berufsqualifikationen mit den in Luxemburg erforderlichen Diplomen für den Zugang:
- zu bestimmten freien, kaufmännischen und handwerklichen Berufen;
- zu den Gesundheitsberufen;
- zu den sozialpädagogischen Berufen (Diplomerzieher, Lebensbetreuer).
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Modalitäten für die Einreichung eines Antrags auf Anerkennung der Gleichwertigkeit
Anträge auf Anerkennung von Diplomen/Befähigungsnachweisen/Zeugnissen sind per Post an die Abteilung für Diplomanerkennung des MENJE zu richten. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
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