Tätigkeit als Familienhelfer
Die Arbeit eines Familienhelfers beinhaltet Begleitungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Hilfstätigkeiten. Sie sind Teil des Gesamtrahmens der Sozial- und Familienarbeit mit dem Ziel, einen Beitrag zum physischen, psychischen und sozialen Wohlbefinden des Nutzers zu leisten.
Personen, die als Familienhelfer außerhalb ihres eigenen Haushalts oder desjenigen naher Verwandter tätig sind, werden in Einsatzteams integriert und dort von Personen beaufsichtigt, die Berufsausbildungen in den Bereichen Medizin, Gesundheitsberufe, Hauswirtschaft, Humanwissenschaften, Bildung oder Sozialarbeit vorweisen können.
Die Ausbildung wird durch die großherzogliche Verordnung vom 21. Mai 1999 über die Einführung einer Ausbildung für Familienhelfer definiert.
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und richtet sich an Erwachsene, die die Tätigkeiten eines Familienhelfers bei Institutionen und Einrichtungen ausüben, die Familienleistungen anbieten.
Mehr dazu