Tätigkeit als Tageseltern
Die Tätigkeit von Tageseltern oder Dageselteren besteht in der regelmäßigen und vergüteten Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren, die die Grundschule oder Förderschule noch nicht beendet haben, bei Tag oder Nacht im Auftrag der Person(en), die das elterliche Sorgerecht wahrnimmt bzw. wahrnehmen.
Gemäß dem Gesetz vom 15. Dezember 2017 zur Regelung der Tätigkeit von Tageseltern muss jeder, der haupt- oder nebenberuflich die Tätigkeit als Tageseltern ausüben will, im Besitz einer Genehmigung sein.
Die Genehmigung für die Tätigkeit als Tageseltern wird nur Personen erteilt, die eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen können. Wer keine sozialpädagogische Grundausbildung oder Grundausbildung im Bereich Pflege und Gesundheit nachweisen kann, muss zur Erlangung der Genehmigung an einer Weiterbildung für Tageseltern teilnehmen.
Tageseltern werden: Zwecks Erhalt der Genehmigung zu befolgende Schritte.