Berufsbefähigungszeugnis (CCP)
Erwachsene, die erstmals oder erneut den Wunsch verspüren, ein Handwerk/einen Beruf zu erlernen oder ihre berufliche Zukunft neu zu gestalten, können ein Berufsbefähigungszeugnis (CCP) in Form einer alternierenden Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrags für Erwachsene erwerben.
Das CCP bildet den Abschluss einer beruflichen Grundausbildung.
Jeder Berufstätige kann ferner einen CCP durch die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (
VAE) erwerben.
Erwachsenenbildung - Liste der CCP
Alle Berufsausbildungen, die im Rahmen eines Ausbildungsvertrags organisiert sind, sind für Erwachsene zugänglich. Die Bewerber können sich beim Berufsberatungsdienst (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) erkundigen.
Liste der CCP mit Ausbildungsvertrag
Im Rahmen der Erwachsenenbildung müssen die Bewerber:
| Organisation | Anlaufstelle |
Die im Rahmen des Ausbildungsvertrags für Erwachsene angebotene Ausbildung findet alternierend statt: - schulischer Teil an einer weiterführenden Schule,
- Module im Ausbildungsbetrieb, die durch die Tätigkeit in dem Unternehmen zu erwerben sind, mit dem der Bewerber einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Das Unternehmen muss ausbildungsberechtigt sein.
Die erwachsenen Auszubildenden erhalten eine Vergütung in Höhe des sozialen Mindestlohnes.
Die Bewerber für die Erwachsenenbildung müssen ihre Unterlagen persönlich beim Berufsberatungsdienst der ADEM einreichen. Die Unterlagen werden einer Beratungskommission zur Entscheidung vorgelegt, die dem Bewerber per Post zugestellt wird. Bei einem positiven Bescheid wendet sich der erwachsene Auszubildende, sobald er einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, an den Berufsberatungsdienst der ADEM, damit er die für den Abschluss des Ausbildungsvertrags notwendigen Dokumente abholen kann. Der Ausbildungsvertrag für Erwachsene muss im Zeitraum vom 16. Juli bis einschließlich 1. November des Ausbildungsjahres abgeschlossen werden. Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 20. Juni 2020 zur Abweichung von Artikel 6 der großherzoglichen Verordnung vom 17. Dezember 2010 über die Organisation der Erwachsenenbildung, wurde die Frist vom 1. November für das Jahr 2020 auf den 31. Dezember des Ausbildungsjahres verschoben. | ADEM - Agence pour le développement de l’emploiBerufsberatungsstelle Maison de l'Orientation 12-14, avenue Émile Reuter L-2420 Luxembourg Tel. +352 247 85480 +352 247 85387 Info.op@Adem.public.lu www.Adem.public.lu
Maison de l'Orientation "Beim Park" 7, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Tel. +352 247 65430
Zweigstelle Belval 1, blvd. Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Tel. +352 247 75411
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Für den Besuch der Kurse sind die für die Weiterbildung verlangten Sprachkenntnisse erforderlich.