Erklärung zur Barrierefreiheit
Die öffentliche Einrichtung "INFPC" ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.lifelong-learning.lu.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Jeder muss die Informationen einer Website oder einer App einfach nutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).
Stand der Konformität
Diese Webseite ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem "Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité web" (RGAA) Version 4.1 vereinbar.
Nicht barrierefreier Inhalt
Der nachstehend genannte Inhalt ist aus den dort genannten Gründen nicht barrierefrei.
Unvereinbarkeit
Einige der verwendeten Farbkombinationen erfüllen nicht die speziellen Kontrastanforderungen, damit der Text für alle lesbar ist. Wir verpflichten uns, diese Punkte in der nächsten Version der Website zu berichtigen.
Unverhältnismäßige Belastung
- Nicht alle auf der Website verfügbaren PDF-Dateien entsprechen der Norm EN 301 549 V2.1.2.
- Die älteren News, Events und Blog-Artikel können irrelevante Linktitel und Bildalternativen enthalten
- Einige Schnittstellenkomponenten können Schwachstellen bezüglich der Handhabung durch Hilfstechnologien aufweisen.
Dadurch dürfte jedoch der Zugang zur Information nicht behindert werden. Zudem werden diese Komponenten in der nächsten Version der Website überarbeitet, um die Benutzererfahrung zu verbessern und vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Inhalt, der nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fällt
- Wir haben keine Kontrolle über die von anderen Verwaltungen oder den Weiterbildungsanbietern, die Mitglied bei lifelong-learning.lu sind, bereitgestellten Inhalte.
- Alle vom INFPC vor dem 23. September 2020 erstellten und veröffentlichten Videos.
- Alle animierten Statistikgrafiken. Deren Beschreibung ist jedoch in Textform in den damit verbundenen Publikationen erhältlich.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. November 2021 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer wirksamen Konformitätsbewertung von dieser Internetseite mit den im RGAA 4.1 festgelegten Anforderungen, wie eine Selbstbewertung durch die Organisation "INFPC".
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie einen Mangel in Bezug auf die Barrierefreiheit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an accessibilite@infpc.lu: beschreiben Sie bitte möglichst genau das Problem und die betreffende Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen per E-Mail innerhalb von 1 Monat zu antworten.
Um das Problem auf dauerhafte und vernünftige Weise zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugangsmangels privilegiert. Falls dies jedoch nicht möglich ist, werden Ihnen die gewünschten Informationen in einem Ihren Wünschen entsprechenden, zugänglichen Format zugesandt:
- schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
- mündlich in einem Interview oder am Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt zu informieren, welches für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Antragsformular, oder den Ombudsman, Vermittler des Großherzogtums Luxemburg.
Diese Erklärung basiert auf dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 definierten Musterdokument. Dieses Musterdokument ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz.