Reglementierte Gesundheitsberufe
Bestimmte Gesundheitsberufe, die sogenannten reglementierten Gesundheitsberufe, bedürfen einer Genehmigung, bevor sie in Luxemburg ausgeübt werden können. Diese Genehmigung wird vom Ministerium für Gesundheit ausgestellt.
Zwecks Erhalt dieser Genehmigung muss der Bewerber berufliche Voraussetzungen sowie Voraussetzungen hinsichtlich der physischen und psychischen Gesundheit erfüllen, die für die Berufsausübung notwendig sind.
Die reglementierten Gesundheitsberufe sind in Artikel 1 des geänderten Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und die Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe aufgeführt.
- Pflegehelfer
- Sozialpädagogischer Familienhelfer
- Sozialarbeiter
- Medizinisch-technischen Laborassistent
- Medizinisch-technischer Radiologieassistent
- Medizinisch-technischer Assistent der Chirurgie
- Ernährungsberater
- Ergotherapeut
- Krankenpfleger
- Anästhesie- und Reanimations-Krankenpfleger
- Kinderkrankenpfleger
- Diplomkrankenpfleger
- Krankenpfleger in der Psychiatrie
- Laborant
- Masseur
- Physiotherapeut
- Logopäde
- Orthoptist
- Osteopath,
- Heilpädagoge
- Podologe
- Psychomotoriktherapeut
- Hebamme