Bereich Kinder Jugend - Antrag auf Validierung von Weiterbildungsprogrammen
Die Ausbildungsbeurteilung ist eine wichtige Maßnahme, um die Qualität im Bereich der nichtformalen Bildung zu gewährleisten.
Gemäß Artikel 36 des Gesetzes vom 24. April 2016 über die Jugend müssen die in Vollzeit eingestellten Betreuer der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und der Jugenddienste binnen 2 Jahren an mindestens 32 Stunden Weiterbildung teilnehmen.
Die Weiterbildung muss im Vorfeld vom Weiterbildungsausschuss validiert werden, um im Rahmen der Pflichtweiterbildung anerkannt zu werden. Die Verwaltung wird von der Validierungsstelle, welche sich aus Mitgliedern des Ausschusses zusammensetzt, wahrgenommen. Die Validierung betrifft die Übereinstimmung mit dem Nationalen Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter.
Validierungsverfahren
In der Regel reichen die Weiterbildungsanbieter den Antrag auf Validierung des Weiterbildungsprogramms der non-formalen Bildung ein. Kinderkrippen, Schülerhorte oder Jugendhäuser müssen den Antrag nur einreichen, wenn es sich um eine Validierung von internen Weiterbildungen oder von Weiterbildungen, die von ausländischen Weiterbildungsanbietern angeboten werden, handelt.
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