Beihilfe für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit
Die Gesetzgebung zur luxemburgischen Staatsangehörigkeit verlangt von in Luxemburg wohnhaften Ausländern , die die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option erwerben wollen:
- am Kurs "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" teilzunehmen,
- die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen "Sproochentest Lëtzebuergesch" zu bestehen.
Mehr Informationen zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit.
Erstattung der Anmeldegebühr
Der Staat erstattet dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen und bis in Höhe eines ebenfalls in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Betrags die Anmeldegebühr:
- für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen („Anmeldegebühr 75 €);
für den Kurs zur Einführung in die luxemburgische Sprache (24 Stunden) im mündlichen Ausdruck und im Hörverstehen.
Dieser Kurs wird vom Nationalen Spracheninstitut (INL) oder einem Anbieter, dessen Kursprogramm von dem für die Bildung zuständigen Minister anerkannt ist, veranstaltet.
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für andere vom Nationalen Spracheninstitut (INL) oder einem Anbieter, dessen Kursprogramm von dem für die Bildung zuständigen Minister anerkannt ist, veranstaltete Luxemburgischkurse, die im Rahmen eines Antrags auf Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit besucht werden.
Der Antrag auf Erstattung ist bei der Staatsangehörigkeitsabteilung des Ministeriums für Justiz einzureichen.