Zulässige Kosten
Im Rahmen der Kofinanzierung der Weiterbildung setzt sich der Betrag des jährlichen Investitionsaufwands für Weiterbildung des Unternehmens aus verschiedenen Arten von Kosten zusammen.
| Art der Kosten | Im Einzelnen |
| Teilnehmer | - Lohnkosten der Teilnehmer
- Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
|
| Externer Weiterbildner | - Rechnung/Anmeldegebühren
- Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
|
Interner Weiterbildner
| - Lohnkosten des internen Weiterbildners
|
| Jährliche Weiterbildungskosten | - Beiträge an Weiterbildungsanbieter
- Kosten für den Wirtschaftsprüfer
- Kosten einer Software zur Schulungsplanung
|
Teilnehmer
Lohnkosten aufgrund der Teilnahme von Arbeitnehmern an Weiterbildungen
Lohnkosten
| |
Durchschnittlicher Stundenlohn x Dauer der Weiterbildung in Stunden x Anzahl der Teilnehmer |
|
|
|
Berechnungsmethode des durchschnittlichen Stundenlohns
- Durchschnittlicher Stundenlohn
(€/Stunde)
|
Beträge*, die auf der Bescheinigung betreffend die Lohnsumme (Certificat renseignant sur la masse salariale) angegeben sind Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden
* "Salariés à activité manuelle" und "Salariés" |
Die finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten wird um 20 Prozentpunkte erhöht, wenn die Weiterbildung für Arbeitnehmer bestimmt ist, die Anspruch auf eine besondere Kofinanzierung haben.
Die folgenden Bescheinigungen, die bei der luxemburgischen Sozialversicherung (Centre commun de la sécurité sociale) über die Internetseite www.ccss.lu erhältlich sind, sind beizufügen:
die Bescheinigung betreffend die Zahl der zum 31. Dezember beschäftigten Mitarbeiter (Certificat renseignant sur le nombre de salariés occupés).
die Bescheinigung betreffend die Lohnsumme. Die Bescheinigung muss 12 Monate umfassen. Sie steht ab dem 15. Februar für das gesamte vorherige Jahr zur Verfügung.
Für den diesbezüglichen Antrag auf der Internetseite ist die Kennnummer des Unternehmens anzugeben (13 Ziffern - gegebenenfalls ist die Ziffer 99 hinzuzufügen).
Gruppenantrag
Beim Gruppenantrag muss der Stundenlohn in Bezug auf das gesamte Personal aller betroffenen Gesellschaften berechnet werden:
- Die Lohnsumme der Gruppe entspricht der Summe der Beträge, die auf den Bescheinigungen der verschiedenen Gesellschaften angegeben sind.
- Die Anzahl der Stunden entspricht der Summe der Stunden, die auf den Bescheinigungen der verschiedenen Gesellschaften angegeben sind.
Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten
Fahrtkosten (eigenes Fahrzeug, Dienstwagen, Kraftstoff, Maut, Taxi, Bus, U-Bahn, Flugzeug...), Unterbringung (Hotel, Frühstück) und Verpflegung (Restaurant, Snacks, Caterer, Getränke) der Teilnehmer und/oder des internen Weiterbildners.
Externer Weiterbildner
Durch Weiterbildungen eines zugelassenen Weiterbildungsinstituts, Produktschulungsanbieters oder der Muttergesellschaft bedingte Kosten (Rechnung, Anmeldegebühren).
Die etwaigen Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten des externen Weiterbildners sind ebenfalls inbegriffen.
Interner Weiterbildner
Lohnkosten für Mitarbeiter des Unternehmens, die gelegentlich als Weiterbildner tätig sind.
| - Lohnkosten der
internen Weiterbildner
|
Durchschnittlicher Stundenlohn x Dauer des Weiterbildungstermins in Stunden |
|
|
|
Berechnungsmethode des durchschnittlichen Stundenlohns
- Durchschnittlicher Stundenlohn
(€/Stunde)
|
Beträge*, die auf der Bescheinigung betreffend die Lohnsumme (Certificat renseignant sur la masse salariale) angegeben sind Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden
* "Salariés à activité manuelle" und "Salariés" |
Die folgenden Bescheinigungen, die bei der luxemburgischen Sozialversicherung über die Internetseite www.ccss.lu erhältlich sind, sind beizufügen:
- die Bescheinigung betreffend die Zahl der zum 31. Dezember beschäftigten Mitarbeiter (Certificat renseignant sur le nombre de salariés occupés).
- die Bescheinigung betreffend die Lohnsumme. Die Bescheinigung muss 12 Monate umfassen. Sie steht ab dem 15. Februar für das gesamte vorherige Jahr zur Verfügung.
Für den diesbezüglichen Antrag auf der Internetseite ist die Kennnummer des Unternehmens anzugeben (der Unternehmen beim Gruppenantrag, 13 Ziffern - gegebenenfalls ist die Ziffer 99 hinzuzufügen).
Gruppenantrag
Beim Gruppenantrag muss der Stundenlohn in Bezug auf das gesamte Personal aller betroffenen Gesellschaften berechnet werden:
- Die Lohnsumme der Gruppe entspricht der Summe der Beträge, die auf den Bescheinigungen der verschiedenen Gesellschaften angegeben sind.
- Die Anzahl der Stunden entspricht der Summe der Stunden, die auf den Bescheinigungen der verschiedenen Gesellschaften angegeben sind.
Jährliche Weiterbildungskosten
Beiträge an Weiterbildungsanbieter
Beiträge an Weiterbildungsanbieter auf der Grundlage eines Tarifvertrags oder einer Branchenvereinbarung
Die Beiträge für die Berufskammern und die Luxemburger Bankenvereinigung (Association des banques et banquiers Luxembourg - ABBL) sind nicht zulässig.
Kosten für den Wirtschaftsprüfer
Rechnung des mit der Prüfung der Abrechnung beauftragten Wirtschaftsprüfers
Software zur Schulungsplanung
Die Kosten für den Erwerb oder die Abschreibung einer Software zur Schulungsplanung. Die jährliche Lizenzgebühr ist ebenfalls zulässig.
Beizulegende Dokumente
Der Kofinanzierungsantrag muss grundsätzlich die folgenden Unterlagen umfassen.
Aufbau der Antragsakte
- Datiertes und unterzeichnetes Formular des Kofinanzierungsantrags
- Bescheinigung(en) betreffend die Lohnsumme der CCSS für das Jahr N
- Bescheinigung(en) betreffend die Zahl der zum 31. Dezember beschäftigten Mitarbeiter der CCSS
- Beizulegende Dokumente zusammengestellt nach Kategorie und Weiterbildungsprojekt oder Bescheinigung, Auftragsschreiben und Rechnung des Wirtschaftsprüfers
- CD/USB-Stick mit der Excel-Datei
Beizulegende Dokumente für die Kosten
Nur Kosten, die eine tatsächliche Belastung für das Unternehmen darstellen, gelten als zulässige Kosten.
Die Lohnkosten sind anhand von Anwesenheitslisten oder -bescheinigungen nachzuweisen.
Es ist ferner erforderlich, die Arbeitnehmer mit Anspruch auf besondere Kofinanzierung auf den jeweiligen Anwesenheitslisten/-bescheinigungen auszuweisen.
Was die externen Kosten angeht, ist jeder Rechnung und Weiterverrechnung eine Kopie der Überweisung beizulegen (der Stempel und die Unterschrift der Buchhaltung auf der Rechnung gelten nicht mehr als Zahlungsnachweis).