Beruflicher Eignungsnachweis - DAP
Erwachsene, die erstmals oder erneut den Wunsch verspüren, ein Handwerk/einen Beruf zu erlernen oder ihre berufliche Zukunft neu zu gestalten, können über die Erwachsenenbildung in Form einer alternierenden Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrags für Erwachsene einen DAP (Beruflicher Eignungsnachweis) erwerben. Es sei angemerkt, dass im Bereich Gesundheits- und Sozialberufe der DAP Krankenpflegehelfer auch berufsbegleitend erworben werden kann.
Erwachsene, die einen Beruf ausüben und einen DAP als Büroangestellter erwerben möchten, können die Kurse des 1. Jahres des DAP in Abendkursen besuchen.
Der DAP berechtigt zum Zugang zum Arbeitsmarkt als qualifizierter Arbeitnehmer.
Jeder Berufstätige kann ferner einen DAP durch die Validierung des nichtformalen und informellen Lernens (VAE) erwerben.
Erwachsenenbildung - Liste der DAP
Alle Berufsausbildungen, die im Rahmen eines Ausbildungsvertrags organisiert sind, sind für Erwachsene zugänglich. Die Bewerber können sich beim Berufsberatungsdienst (Service d’orientation professionnelle) der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) erkundigen.
Die Liste der DAP mit Ausbildungsvertrag sehen.
Im Rahmen der Erwachsenenbildung müssen die Bewerber:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- die Schule seit mindestens einem Jahr verlassen haben (oder nicht mehr unter einem Vertrag der beruflichen Erstausbildung stehen),
- während mindestens 12 Monaten bei der luxemburgischen Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) versichert und in diesem Rahmen mindestens 16 Wochenstunden beschäftigt gewesen sein.
| Organisation | Anlaufstelle |
| Die im Rahmen des Ausbildungsvertrags für Erwachsene angebotene Ausbildung findet alternierend statt:
Die Bewerber für die Erwachsenenbildung müssen ihre Unterlagen persönlich bei der Berufsberatungsstelle der Adem abgeben. Die Akte wird anschließend der Beratungskommission vorgelegt, welche eine Entscheidung trifft, die dem Bewerber per Post zugestellt wird. Bei positivem Bescheid setzt sich der erwachsene Auszubildende, sofern er einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, mit der Berufsberatungsstelle der Adem in Verbindung, damit er die erforderlichen Dokumente für den Abschluss des Ausbildungsvertrags abholen kann.
Der Ausbildungsvertrag für Erwachsene muss zwischen dem 16. Juli und dem 1. November des Ausbildungsjahres abgeschlossen werden. Gemäß der großherzoglichen Verordnung vom 20. Juni 2020 zur Abweichung von Artikel 6 der großherzoglichen Verordnung vom 17. Dezember 2010 über die Organisation der Erwachsenenbildung wurde die Frist vom 1. November für das Jahr 2020 auf den 31. Dezember des Ausbildungsjahres verschoben. | ADEM - Agence pour le développement de l’emploi
Berufsberatungsstelle Maison de l'Orientation 12-14, avenue Émile Reuter L-2420 Luxembourg Tel. +352 247 85480 +352 247 85387 Info.op@Adem.public.lu www.Adem.public.lu
Maison de l'Orientation "Beim Park" 7, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Tel. +352 247 65430
Zweigstelle Belval 1, blvd. Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Tel. +352 247 75411
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Für den Besuch der Kurse sind die für die Ausbildung verlangten Sprachkenntnisse erforderlich.
Abendkurse - Kurse des 1. Jahres DAP - Büroangestellter
Die Abendkurse richten sich an Erwachsene, die einen Beruf ausüben und einen DAP als Büroangestellter erwerben wollen.
Für die Abendkurse müssen die Bewerber mindestens 18 Jahre alt sein. Die Bewerber können sich beim Lycée technique du Centre (LTC) oder dem Lycée Technique Mathias Adam (LTMA) bezüglich der Einschreibungsbedingungen informieren.
Organisation
| Anlaufstelle |
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1. Jahr DAP und 1. Jahr DAP des französischsprachigen Zweiges Nach Abschluss des 1. Jahres DAP können die Erwachsenen Kurse des 2. und 3. Jahres DAP über einen Ausbildungsvertrag für Erwachsene belegen.
| LTC-Lycée technique du Centre
106, avenue Pasteur L-2309 Luxembourg Tel.: +352 47 38 11 223 secretariat@ltc.lu
www.ltc.lu LTMA-Lycée Mathias AdamAvenue de l'Europe L-4802 Lamadelaine Tel.:+352 50 87 30 206 couso@ltma.lu www.ltma.lu
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Berufsbegleitend - DAP Krankenpflegehelfer
Die berufsbegleitende Ausbildung zum Krankenpflegehelfer richtet sich an Personen mit einem Arbeitsvertrag im Bereich der Pflege mit einer gewissen Berufserfahrung und die keine Gelegenheit zu einer Erstausbildung hatten. Die 3-jährige Ausbildung schließt mit der Erlangung eines DAP als Krankenpflegehelfer ab.
Die Bewerber müssen:
- mindestens 2.500 Stunden in der Pflege gearbeitet haben,
- mindestens als Halbtagskraft angestellt sein,
- eine positive Stellungnahme des Arbeitgebers vorlegen,
- nach der 9. Klasse einen positiven Orientierungsbescheid oder eine als gleichwertig anerkannte Bescheinigung erhalten haben,
- bei der Aufnahmeprüfung einen ausreichend guten Platz in der Rangfolge belegen.
Eine Zulassungskommission ermittelt die Rangfolge und nimmt gegebenenfalls die Auswahl der Bewerber vor. Das Anmeldeverfahren ist auf der Internetseite des Lycée technique pour professions de santé beschrieben: www.ltps.lu