Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit

Zuletzt aktualisiert : 09.02.2024

Allgemeines

Im Rahmen des Erwerbs der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Option müssen die Betroffenen die Bescheinigung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" vorlegen und den "Sproochentest Lëtzebuergesch" bestehen.

Einbürgerung, Option: Zu erfüllende Bedingungen

1. Jeder nicht luxemburgische Volljährige, der die nachstehenden Bedingungen erfüllt, kann einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

  • seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben. Das letzte Jahr des Wohnsitzes unmittelbar vor dem Antrag auf Einbürgerung muss ununterbrochen sein;
  • Luxemburgischkenntnisse besitzen, die durch die Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen nachgewiesen werden;
  • am Kurs "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" teilgenommen oder die Prüfung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" bestanden haben

2. Jeder Nicht-Luxemburger, der die vom Gesetz vom 8. März 2017 vorgesehenen Bedingungen erfüllt, kann die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option erwerben.

  • In den unten genannten Fällen ist der Erhalt der Bescheinigung "Vivre ensemble" sowie eine Beurteilung der Luxemburgischkenntnisse eine Bedingung für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option:
    • Elternteil eines luxemburgischen Minderjährigen;
    • Eheschließung mit einem bzw. einer Luxemburger(in);
    • Volljähriger, der die Verpflichtungen aus dem Aufnahme- und Eingliederungsvertrag (CAI) erfüllt hat;
    • Volljähriger, der sich vor Erreichen des 18. Lebensjahres in Luxemburg niedergelassen hat;
    • Volljähriger, der die Rechtsstellung eines Staatenlosen, Flüchtlings oder subsidiär Schutzberechtigten hat.
  • Für Volljährige, die seit mindestens 20 Jahren rechtmäßig in Luxemburg leben, wird für das Optionsverfahrens nur eine Bescheinigung über 24 Luxemburgischstunden verlangt.

Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit unterliegt immer einer Ehrenhaftigkeitsbedingung.

Mehr Informationen auf guichet.lu

Bescheinigung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg"

Das Gesetz vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit sieht vor, dass der Anwärter die Bescheinigung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" vorlegt, welche entweder die Teilnahme an 24 Kursstunden oder die bestandene Prüfung nachweist.

Im Kurs und in der Prüfung werden folgende Themen behandelt:

  1. Grundrechte der Bürger (6 Stunden);
  2. Staatliche und kommunale Institutionen des Großherzogtums Luxemburg (12 Stunden);
  3. Die Geschichte des Großherzogtums Luxemburg und die europäische Integration (6 Stunden).

Für die Organisation des Kurses und der Prüfung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" ist die Abteilung für Erwachsenenbildung (Service de la formation des adultes - SFA) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend zuständig. Die Anmeldung zum Kurs bzw. zur Prüfung ist kostenlos.

Es gibt verschiedene Kategorien von Personen, die die Bescheinigung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" benötigen:

  • Kurs - 24 St.
    Personen, die 24 Kursstunden absolvieren möchten OHNE Prüfung
  • Kurs - 18 St.
    Personen, die im Besitz der Bescheinigung der Staatsbürgerkundekurse im Rahmen des Aufnahme- und Eingliederungsvertrags (CAI) sind
  • Prüfung
    Personen, die die Prüfung ablegen möchten, ohne den Kurs besucht zu haben

Sich über das Portal anmelden

Achtung: Das Anmeldeportal kann nur von Luxemburg aus aufgerufen werden.

Die weiteren Modalitäten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sind auf der Website des Ministeriums der Justiz einsehbar.

Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen - "Sproochentest Lëtzebuergesch"

Die Prüfung für die Beurteilung des gesprochenen Luxemburgischen wird vom Nationalen Spracheninstitut (Institut national des langues Luxembourg - INL) organisiert. Das INL ist die nationale Zertifizierungsstelle für die reglementierten Diplome und Zeugnisse im Luxemburgischen.

Der "Sproochentest Lëtzebuergesch" besteht aus 2 zu bestehenden Teilprüfungen:

  1. Prüfung im mündlichen Ausdruck / A2

    Das erforderliche Niveau entspricht dem Kompetenzniveau A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) für den mündlichen Ausdruck und die mündliche Interaktion.

    "Der Prüfungskandidat ist in der Lage, sich vorzustellen, und kann in einfachen Worten über seine Familie, andere Personen, seine Lebensbedingungen, seine Ausbildung oder seinen Beruf sprechen. Er ist in der Lage, Personen, Gegenstände und Aktivitäten auf einfache Weise zu beschreiben und zu vergleichen."

  2. Prüfung im Hörverstehen / B1

    Das erforderliche Niveau entspricht dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CECRL) im Hörverstehen.

    "Der Kandidat kann die Hauptpunkte verstehen, wenn eine klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Themen aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Er kann die Hauptpunkte vieler Radio- und Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse oder über Themen, die ihn/sie persönlich oder beruflich interessieren, verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird."

Die Daten und Orte des "Sproochentest Lëtzebuergesch" sowie die Bedingungen und die Anmeldung für die Prüfungen sind auf der Website des INL einsehbar. Die Prüfungskandidaten werden mindestens 15 Tage vor dem Datum der ersten Prüfung per Post über die Daten und Uhrzeiten der Prüfungstermine informiert.

Interessenten können den Luxemburgischunterricht am INL besuchen, oder an Kursen, die von den Gemeinden oder Privatinstituten und -schulen organisiert werden, teilnehmen. Bei Personen, die über keinerlei luxemburgische Sprachkenntnisse verfügen, sind durchschnittlich 400 Kursstunden zur Erreichung der verlangten Kompetenzniveaus zu veranschlagen.

Informieren Sie sich auf dem Portal über die Luxemburgischkurse.

Auf Antrag und gegen Vorlage von Nachweisen erstattet der Staat dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen und bis in Höhe eines ebenfalls in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Betrags die Anmeldegebühren für die Prüfung zur Beurteilung der Sprachkompetenz im Luxemburgischen.

Bescheinigung über 24 Luxemburgischstunden (wenn mindestens 20 Jahre in Luxemburg)

Im Rahmen der Beantragung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option im Falle von seit mindestens 20 Jahren ordnungsgemäß in Luxemburg ansässigen Volljährigen sieht das Verfahren die Teilnahme an einem Luxemburgisch-Einführungskurs (mündlicher Ausdruck und Hörverstehen) von mindestens 24 Stunden vor. In diesem Fall wird die betreffende Person vom "Sproochentest" und vom Kurs bzw. der Prüfung "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg" freigestellt.

Alle vom Nationalen Spracheninstitut (INL) angebotenen Luxemburgischkurse werden anerkannt (es gibt keine speziellen Kurse von 24 Stunden). Die Kurse können ebenfalls von Anbietern veranstaltet werden, deren Kursplan von dem für die Bildung zuständigen Minister anerkannt ist.

Vom Kursanbieter wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

2 Situationen

  1. Inhaber einer von der Abteilung für Erwachsenenbildung (SFA) ausgestellten Bescheinigung über die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs (Kurse der weiterführenden Schulen oder Kurse mit dem Gütesiegel der SFA der ASBL und der Gemeinden) sein, die mindestens 24 Luxemburgischstunden (70% Anwesenheit 35 Stunden * 0,7 = 24,5 Stunden)

    Die Bescheinigung wird mit einem Stempel als Nachweis für die Teilnahme an einem Luxemburgischkurs, der die von Artikel 28 des Gesetzes vom 8. März 2017 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit vorgesehenen Bedingungen erfüllt, ausgestellt.

    Das Verfahren für die Inhaber einer Bescheinigung des INL ist das gleiche, nur dass der Antrag an das INL gestellt werden muss.

  2. einen Luxemburgisch-Einführungskurs besuchen

    Siehe das aktuelle Angebot der Anbieter der Abteilung für Erwachsenenbildung: Luxemburgischkurse

Sie wollen Ihre Luxemburgischkenntnisse ermitteln? Dann rufen Sie im Text über den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) das Raster für die Selbsteinschätzung auf.

Auf Antrag und gegen Vorlage von Nachweisen erstattet der Staat dem Anwärter unter den in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Bedingungen und bis in Höhe eines ebenfalls in einer großherzoglichen Verordnung festgelegten Betrags die Anmeldegebühren für die Luxemburgischkurse.

Anlaufstelle

Infoline "Nationalité"
Lun au Ven 8h30 à 12h et 13h30 à 17h

Ministère de la Justice
Service de l'Indigénat
Centre Administratif Pierre Werner

13, rue Erasme
L-2934 Luxembourg

www.mj.public.lu

Luxembourg: 8002 1000 (gratis)
Aus dem Ausland: +352 247 88588
info@mj.public.lu




Certificat "Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg"
Méindes bis Freides 9h bis 12h an 14h bis 17h

Ministère de l'Education nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation des adultes

15, rue Léon Hengen
L-1745 Luxembourg

www.men.public.lu

+352 247 85100
info@men.lu

Évaluation de la langue luxembourgeoise
Lun au Jeu 8h à 12h et 13h à 17h
Ven 8h à 12h et 13h à 16h
Fermé pendant les vacances scolaires

Institut national des langues Luxembourg
21, boulevard de la Foire
L-1528 Luxembourg

www.inll.lu

+352 26 44 30 1
info@inll.lu
nationalite@insl.lu