Individueller Bildungsurlaub

Sonderurlaub für die persönliche Weiterbildung in Anspruch nehmen
Zuletzt aktualisiert : 16.02.2024

Allgemeines

Der individuelle Bildungsurlaub ermöglicht:

  • die Teilnahme an Weiterbildungen,
  • die Vorbereitung von und die Teilnahme an Prüfungen,
  • die Verfassung von Abschlussarbeiten,
  • das Erledigen von sonstigen Arbeiten im Zusammenhang mit einer förderungsfähigen Weiterbildung.

Um den individuellen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer der Privatwirtschaft:

  • üblicherweise an einem in Luxemburg gelegenen Arbeitsplatz beschäftigt sein,
  • über einen Arbeitsvertrag bei einem bzw. einer ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassenen und tätigen Unternehmen oder Vereinigung angestellt sein,
  • zum Zeitpunkt der Beantragung des Urlaubs mindestens 6 Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein.

Selbstständige und Freiberufler müssen:

  • seit mindestens 2 Jahren bei der luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet sein,
  • beruflich in Luxemburg niedergelassen sein,
  • auf dem luxemburgischen Staatsgebiet tätig sein.

Auch Personen, die sich auf eine Meisterschaft oder einen nationalen oder internationalen Wettbewerb im Zusammenhang mit der Förderung der Berufsausbildung vorbereiten oder daran teilnehmen, sowie eine Begleitperson pro Kandidat haben Anspruch auf diesen Urlaub. Als Begleitperson gilt eine Person, die im beruflichen Bereich des Kandidaten, der an der Meisterschaft oder am Wettbewerb (z. B. Luxskills, Euroskills und Worldskills) teilnimmt, spezialisiert ist. Die Begleitperson muss den Kandidaten, den sie unterstützt, beraten und überwachen können.

Die Bewerber müssen keine Voraussetzungen hinsichtlich Alter oder Wohnsitz erfüllen.

Förderungsfähige Weiterbildungen

Die förderungsfähigen Weiterbildungen können in Luxemburg oder im Ausland stattfinden und von folgenden Trägern angeboten werden:

  • Einrichtungen, die den Status einer von den staatlichen Behörden anerkannten öffentlichen oder privaten Schule besitzen und von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen,
  • Berufskammern,
  • Gemeinden,
  • Stiftungen, natürliche Personen und private Vereinigungen, die vom Minister für Bildung, Kinder und Jugend zugelassen sind,
  • Ministerien, Verwaltungen und öffentlich-rechtliche Anstalten,
  • in Luxemburg oder einem EU-Mitgliedstaat zugelassene private Weiterbildungsanbieter.

Die Weiterbildungen müssen keinen direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz der betreffenden Person haben. Sie können während der Arbeitszeit, in Abendkursen oder am Wochenende stattfinden. Auch Weiterbildungen in Form von Fernunterricht sind zulässig.

Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen anderer gesetzlicher Bestimmungen vorgesehen sind und kofinanziert werden, sind nicht förderungsfähig.

Vorgehensweise

Der Antrag auf individuellen Bildungsurlaub muss 2 Monate vor dem gewünschten Urlaubsbeginn eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss seine Stellungnahme zum Antrag des Arbeitnehmers abgeben.

Um seinen Antrag einzureichen, muss der Arbeitnehmer:

  • Das Antragsformular zur Bewilligung von Bildungsurlaub, das online auf MyGuichet.lu zur Verfügung steht, ausfüllen
  • die Stellungnahme seines Arbeitgebers einholen,
  • das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular und die erforderlichen Nachweise (Anmeldebestätigung für die Weiterbildung mit der Gesamtzahl der Stunden und die genaue Dauer, Sozialversicherungsnachweis) anschließend an die Abteilung für Berufsausbildung (Service de la formation professionnelle) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENJE) schicken.

Der Arbeitnehmer wird per Post über die bewilligte Anzahl an Urlaubstagen informiert.

Nach der Weiterbildung muss er sich vom Weiterbildungsanbieter eine Bescheinigung in dreifacher Ausfertigung ausstellen lassen, die belegt, dass er den Urlaub für den vorgesehenen Zweck verwendet hat, und davon 2 Ausfertigungen dem Arbeitgeber aushändigen.

Der Arbeitgeber muss:

  • den ihm vorbehaltenen Teil des Antragsformulars zur Bewilligung von Bildungsurlaub seines Arbeitnehmers ausfüllen, indem er dort seine Stellungnahme abgibt und diese begründet, falls sie ablehnend ist,
  • die online auf MyGuichet.lu zur Verfügung stehende Erstattungserklärung ausfüllen, die verlangten Belege (Teilnahmebescheinigung(en), Lohnzettel für den besagten Zeitraum, Arbeitgeberbescheinigung mit den genauen Daten der tatsächlich genommenen Bildungsurlaubstage, Kopie der ministeriellen Genehmigung usw.) anhängen und beides an das MENJE schicken.

Negative Stellungnahme des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen und dies in Form einer negativen Stellungnahme äußern.

Bei negativer Stellungnahme des Arbeitgebers:

  • kann der Urlaub verschoben werden, wenn sich die urlaubsbedingte Abwesenheit in erheblichem Maße negativ auf den Unternehmensbetrieb oder die reibungslose Organisation des bezahlten Jahresurlaubs des Personals auswirken könnte,
  • kann der Arbeitnehmer trotzdem seinen Antrag beim MENJE einreichen. Das MENJE leitet ihn an eine Beratungskommission weiter, die eine Stellungnahme zu der Aufschubfrist abgibt. Das MENJE trifft seine Entscheidung aufgrund dieser Stellungnahme.

Selbstständige und Freiberufler können ihren Antrag online über MyGuichet.lu einreichen.

Das Verfahren ist das gleiche wie oben beschrieben, wobei ein anderes Formular zu verwenden ist und andere Belege verlangt werden. Nach der Weiterbildung füllt der Selbstständige bzw. Freiberufler eine Erstattungserklärung aus, welcher er eine Teilnahmebescheinigung sowie eine Einkommensbescheinigung beifügt.

Anzahl der Tage und Dauer

Ermittlung der Anzahl der Tage

Die Gesamtanzahl der Bildungsurlaubstage hängt von der Dauer (in Stunden) der Weiterbildung ab, wie sie vom Weiterbildungsanbieter festgesetzt wurde. Es handelt sich um 1/3 der für die Weiterbildung aufgebrachten Zeit.

Die Anzahl der Stunden an Weiterbildung wird in die Anzahl der Arbeitstage umgewandelt: 8 Stunden Weiterbildung = 1 Arbeitstag.
Der so errechnete Quotient wird durch 3 geteilt, um die Anzahl der Tage an Bildungsurlaub zu erhalten.
Das Ergebnis wird gegebenenfalls abgerundet.

Rechenbeispiel für eine 30-stündige Weiterbildung

30 : 8 = 3,75 Arbeitstage
3,75 : 3 = 1,25 Tage Bildungsurlaub (abzurunden)
Eine 30-stündige Weiterbildung berechtigt zu 1 Tag Bildungsurlaub

Höchstdauer

Jedem Anspruchsberechtigen stehen 80 Tage Bildungsurlaub zu, die er im Verlauf seines Berufslebens nehmen kann. Während eines Zeitraums von 2 Jahren können höchstens 20 Tage Bildungsurlaub gewährt werden. Jeder Zweijahreszeitraum beginnt mit dem Jahr des ersten individuellen Bildungsurlaubs.

Mindestdauer

Die Mindestdauer des Bildungsurlaubs beträgt 1 Tag. Der Antragsteller muss sich demnach für eine Weiterbildung von mindestens 24 Stunden anmelden, damit er Bildungsurlaub in Anspruch nehmen kann (24 Stunden / 8 = 3 Arbeitstage / 3 = 1 Tag Bildungsurlaub).

Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Urlaubstage für Bildungsurlaub anteilig zur Arbeitszeit berechnet.

Während des Bildungsurlaubs bleiben die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz weiterhin in Kraft.

Die Dauer des Bildungsurlaubs:

  • ist tatsächlicher Arbeitszeit gleichgestellt;
  • kann nicht von den Jahresurlaubstagen in Abzug gebracht werden.

Ausgleichsentschädigung

Jeder bewilligte Urlaubstag, gewährt dem Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung in Höhe seines durchschnittlichen, vom Arbeitgeber gezahlten, Tageslohns. Der Arbeitgeber streckt die Entschädigung vor und lässt sich vom Staat den Betrag der Entschädigung und den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben erstatten.

Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird die vom Staat gezahlte Ausgleichsentschädigung auf der Grundlage des Einkommens ermittelt, das für das letzte beitragspflichtige Geschäftsjahr als Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung gedient hat.

Die Ausgleichsentschädigung kann höchstens das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer betragen (10.283,72€ / Index 944,43 zum 1. Januar 2024).

Jeder Erstattungserklärung muss eine Bescheinigung beigefügt werden, aus welcher der Beitragssatz der Unfallversicherung für das Jahr hervorgeht, in dem der Bildungsurlaub in Anspruch genommen wurde.

Anlaufstelle

Ministère de l'Éducation nationale, de l'Enfance et de la Jeunesse
Service de la formation professionnelle
Congé individuel de formation

29, rue Aldringen
L-1118 Luxembourg

men.public.lu