Beihilfe für berufliche Weiterbildung von Arbeitsuchenden

Eine berufliche Weiterbildung absolvieren und in den Genuss einer teilweisen Kostenübernahme gelangen
Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023

Vorgehensweise

Die berufliche Weiterbildung bietet eine Möglichkeit, die fachlichen Kompetenzen im Zusammenhang mit einem bestimmten Beruf zu erwerben oder zu vertiefen, sei es im bisher ausgeübten Beruf oder in einer völlig neuen Branche.

Arbeitsuchende, die eine Beihilfe für berufliche Weiterbildung beantragen möchten, müssen diese mindestens 8 Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei dem für sie zuständigen Berater der ADEM beantragen.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Antragsteller einen persönlichen Zugangscode, der 2 Monate gültig ist. Der Beihilfeantrag muss vor Ablauf des Codes gestellt werden.

Der Arbeitsuchende muss sämtliche Kosten der Weiterbildung verauslagen.

Vorgehensweise und Details

Arbeitsuchende stellen ihren Antrag auf Beihilfe für berufliche Weiterbildung online auf MyGuichet.lu (Vorgang ohne Authentifizierung).

Bei der Online-Antragstellung müssen sie den von der ADEM erhaltenen Zugangscode, ihre nationale Identifikationsnummer, den Namen und die Anschrift des Weiterbildungsanbieters und ausführliche Informationen über die Weiterbildung, die sie absolvieren möchten, angeben.

Sie müssen die dem Online-Antrag beizufügenden Pflichtdokumente in elektronischer Form (PDF-Dokument oder Bilddatei) bereithalten: Begründungsschreiben, ausführlicher Weiterbildungsplan, Kosten, Dauer, Daten usw.

Antwort der Verwaltung

Nach der Online-Antragstellung über MyGuichet.lu wird der Arbeitsuchende per Post darüber informiert, ob sein Antrag angenommen oder abgelehnt wurde.

Wird dem Antrag stattgegeben, muss er sich selbst für die gewünschte Weiterbildung anmelden.

Anteilige Erstattung der Weiterbildungskosten

Nach der Weiterbildung und falls dem Antrag stattgegeben wurde, kann der Arbeitsuchende bei der ADEM einen Antrag auf anteilige Erstattung der Weiterbildungskosten stellen, dies in Höhe von:

  • 75 % der Kosten der Weiterbildung, wobei die Erstattung nicht höher als der monatliche soziale Mindestlohn für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein kann;
  • den restlichen 25 %, die erstattet werden können, wenn der Arbeitsuchende spätestens drei Monate nach dem Ende der Weiterbildung einen unbefristeten oder auf mindestens achtzehn Monate befristeten Arbeitsvertrag nach allgemeinem Recht als Nachweis für seine gelungene Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt vorlegen kann.

In der Regel kann die Dauer der Erstattung nicht mehr als zwölf Monate betragen.

Mehr zu den von der ADEM angebotenen beschäftigungsfördernden Ausbildungsmaßnahmen

Anlaufstelle

ADEM - Agence pour le développement de l’emploi

adem.public.lu

+352 247 88888
Arbeitssuchende müssen sich an ihren zuständigen Berater wenden.